Teurer Spaß
Deutsche Kommunen wollen für die Ankündigung von Facebook-Partys an öffentlichen Orten unabhängig vom tatsächlichen Gästeaufkommen vier- bis sechsstellige Beträge in Rechnung stellen
Im Russland wurde unlängst ein neues Gesetz verabschiedet, das natürlichen und juristischen Personen, die zu ungenehmigten Zusammenrottung aufrufen, mit Geldforderungen bis zu umgerechnet 25.000 Euro droht. In Deutschland kann Facebook-Nutzern ähnliches passieren. Hier ergibt sich die Forderung allerdings weniger aus Geldbußen und Zwangsgeldern als aus Schadensersatz für die vorsorgliche Bereiststellung von Polizisten und anderen Sicherheitskräften. Diese Erfahrung macht aktuell ein Mann aus Konstanz am Bodensee. Ihm wird vorgeworfen, auf Facebook zu einer Party im Strandbad Hörnle aufgerufen zu haben.
Nachdem eine vierstellige Zahl von Nutzern bei dieser Ankündigung den Gefällt-mir-Button klickte, verbot die Stadt Konstanz die Veranstaltung und ließ das Freibad mit Polizisten umstellen, die die erwarteten Besucher zurückweisen sollten. Doch obwohl regionale Medien groß berichteten, versuchten schließlich nur etwa hundert Menschen, sich Zugang zu verschaffen. Trotzdem musste der mutmaßliche Initiator der Veranstaltung nun eine Hausdurchsuchung und einer Beschlagnahme seines Computers sowie seines Mobiltelefons über sich ergehen lassen. Grund dafür sind Medienberichten zufolge Einsatzkosten in gut sechsstelliger Höhe, die man ihm angeblich in Rechnung stellen will. Ob die Ausstellung des Durchsuchungsbefehls dafür recht- und verhältnismäßig war, wird die Zukunft zeigen.
Mit einer Rechnung in Höhe von lediglich 5.000 Euro muss dagegen ein Dortmunder rechnen, der auf Facebook 20.000 Personen zu einer "Wir-rocken-die-Scheiße"-Party im Seepark Horstmar eingeladen hatte. Obwohl er die Einladung vermeintlich anonym ausgesprochen hatte, machte ihn die Polizei schnell ausfindig, weil er sich mit einem identifizierbaren Benutzerkonto in auffälliger Weise an der Diskussion um die Party beteiligte.
Von kommunalen Forderungen unbehelligt bleibt offenbar, wer – wie Horst Seehofer – für seine Facebook-Party eine Diskothek bucht. In diesem Fall blieb das Münchner Kreisverwaltungsreferat sogar trotz der Ankündigung von Freibier ruhig – und behielt damit recht. Denn Seehofers Vorstoß, Facebook als Bierzelt des 21. Jahrhunderts zu nutzen, führte nicht zu einem unkontrollierbaren Ansturm durstiger Horden, die Türsteher überrannten, sondern lediglich zu einem (im Vergleich zum politischen Aschermittwoch in Passau) recht gesitteten Beisammensein.