"Sonnensteuer" auf Eigenverbrauch mit Verfallsdatum
Die umstrittenen Gebühren auf Solarstrom wurden nun doch noch vor den Wahlen in Spanien beschlossen
Spätestens am 26. Oktober muss der spanische Regierungschef Mariano Rajoy das Parlament vor den Neuwahlen am 20. Dezember auflösen. Einer der letzten Akte war am Freitag, per Dekret auf der Kabinettssitzung die "Sonnensteuer" zu beschließen. Das "Dekret zum Eigenverbrauch" von Solarenergie war heftig umstritten, weshalb die Verabschiedung ständig verschoben wurde.
Alle Parteien hatten sich gegen das Vorhaben der konservativen Volkspartei (PP) gestellt. Sie haben sich verpflichtet, die Gebühren nach einem Wahlsieg wieder abzuschaffen, und sich damit an die Seite von Umwelt- und Verbraucherschützer, Firmen und Betreibern von Solaranlagen gestellt. Angesichts der PP-Ergebnisse bei den Regionalwahlen in fast allen spanischen Regionen in diesem Jahr, insbesondere kürzlich in Katalonien ist es sehr zweifelhaft, dass die Konservativen weiterregieren können. Damit könnten die dekretierten Maßnahmen schon gekippt werden, bevor sie am 1. April in Kraft treten sollen.
Die Regierung begründet das Dekret und die Maßnahmen damit, dass "Ungerechtigkeiten" vermieden werden sollen. Auch Betreiber von Solaranlagenbetreiber müssten an den Kosten für den Aufbau und den Erhalt des Stromnetzes beteiligt werden, das sie auch benutzen. Das Gesetz "garantiert die wirtschaftliche Nachhaltigkeit des Systems und die angemessene Verteilung der Lasten", erklärte Industrieminister José Manuel Soria.
Zwar wurden die Maßnahmen gegenüber seinen ursprünglichen Planungen leicht abgeschwächt, im Kern wird der Eigenverbrauch aber deutlich verteuert. Es liegt weiter auf der Linie der Konservativen, die die erneuerbaren Energien in vier Jahren praktisch abgeklemmt haben. Die Details können erst mit der Veröffentlichung des gesamten Textes im Gesetzesblatt beurteilt werden. Überraschungen, so haben die letzten Jahre gezeigt, sind nicht ausgeschlossen. Bisweilen widersprach der reale Gesetzestext den Ankündigungen oder wich deutlich von ihnen ab.
Klar ist aber, dass mit dem Stromnetz verbundene Kleinanlagen mit einer Leistung bis zu 10 Kilowatt (kW) Nennleistung nur noch einen Teil der Gebühren bezahlen sollen. Befreit sind von einem Teil der Gebühren alle Anlagen, unabhängig von ihrer Leistung, auf den Kanarischen Inseln, Ibiza und Formentera sowie in den beiden Exklaven Ceuta und Melilla. Für sie fällt die "Solarsteuer" auf die erzeugte Energiemenge weg, doch die Gebühr für die installierte Nennleistung soll erhalten bleiben.
Ist es bisher in Spanien angesichts hoher Sonneneinstrahlung und Strompreise und stark gefallener Preise für Solarmodule günstiger, den Strom selbst auf dem Dach zu erzeugen, wird es nach Ansicht von Experten nun wieder ökonomisch sinnvoller, ihn aus dem Netz zu beziehen. Die spanische Fotovoltaik-Vereinigung rechnet vor, dass sich die Kosten für eine Solaranlage derzeit in acht bis zehn Jahren amortisierten. Doch mit den nun geplanten Maßnahmen werde die Zeit auf bis zu 23 Jahre steigen.
Verbraucher (bei Unternehmen ist das anders) müssen nicht nur Gebühren bezahlen, sondern sie speisen zukünftig ihren überschüssigen Strom auch noch umsonst ins Netz ein. Netzstrom wird für die aus eigenen Solaranlagen ins Netz gelieferten Kilowattstunden nicht einmal verbilligt. Seinen Nachbarn den Strom zu verkaufen oder zu verschenken, und gemeinsam eine Anlage zu betreiben, ist verboten. Das geht nur als Unternehmen, die können auch den überschüssigen Strom mit einer Vergütung ins Netz einspeisen. Verwaltet wird das natürlich von einem der großen Stromanbieter. Also darf der Strom nicht ins Netz einer Hausgemeinschaft eingespeist werden, um den Verbrauch mit der Erzeugung auf dem Dach mit den Nachbarn wenigstens zu optimieren.
Gefallen ist das Verbot zum Einsatz von Batteriespeichern, um überschüssig erzeugten Strom bis zur Nutzung zu speichern. Sogar das wollte Soria eigentlich umsetzen. Doch die ohnehin teuren Speicher werden weiter verteuert. Eigentlich besteht ihr Sinn gerade darin, den vom Netzbetreiber gelieferten Strom so gering wie möglich zu halten. Doch die bereitgestellte Leistung darf in Zukunft nicht verringert werden. So bleiben höhere Kosten für die Bereitstellung einer Leistung, die nicht benötigt und nicht mehr abgerufen wird. Und damit muss auch eine höhere "Solarsteuer" für die installierte Nennleistung entrichtet werden.
Verstoß gegen EU-Richtlinie
Eine kleine Verbesserung gegenüber den ursprünglichen Planungen ist auch, dass die Kleinanlagen bis zu 10 kW, die als Inselanlagen geplant sind, also nicht ans Stromnetz angeschlossen werden, teure Studien über den Netzzugang zur Genehmigung der Anlage liefern sollen. Allerdings müssen das alle neuen Anlagen, die zudem eine Genehmigung zum Anschluss des Netzbetreibers brauchen.
"Warum brauche ich für den Anschluss einer Klimaanlage keine Genehmigung. aber eine für eine Solaranlage, auch wenn deren Leistung zehn Mal geringer ist?" Das fragt sich der Ingenieur Jorge Morales, spanischer Experte für den Stromsektor. Den Stromanbietern werde zudem zusätzliche Macht eingeräumt, meint der Wirtschaftsprofessor Mario Sánchez-Herrero, der Mitglied der Plattform für ein neues Energiemodell ist. "Wenn sie dir die Erlaubnis erteilen müssen, werden sie alles tun, um zu verhindern, dass andere Firmen ihnen dabei Konkurrenz machen", erklärte er.
Verbraucherschützer, die Opposition und Experten beklagen, dass das Dekret auch mit den leichten Nachbesserungen weiter gegen die EU-Richtlinien verstoße. Denn die EU-Kommission legte im Juli fest: "Verbraucher müssen unter fairen Bedingungen ihre eigene Energie erzeugen und verbrauchen können, um Geld zu sparen, umweltbewusst zu handeln und die Versorgung zu sichern."
In einem anderen Absatz wird von "bewährten Verfahrensweisen" gesprochen, die von der Kommission ermittelt wurden, um "die EU-Länder bei der kosteneffizienten Förderung des Eigenverbrauchs zu unterstützen." Darunter fällt auch, dass der Eigenverbrauch erneuerbarer Energien und dezentraler Speicherung grundsätzlich genehmigt werden und die Verfahren dafür vereinfacht werden müssten. Brüssel meint, dass die Genehmigung schon durch "eine einfache Mitteilung für kleine Energie-Projekte" möglich sein soll und es auch keine diskriminierenden Gebühren für Eigenverbrauchsprojekte geben dürfe.
Es ist schon jetzt klar, dass Spanien weitere Klagen drohen, sollte das Dekret umgesetzt werden. Schon jetzt häuft das Land etliche Verfahren gegen rückwirkende Kürzungen bei der Einspeisevergütung an.Klagen haben etliche Firmen beim internationalen Schiedsgericht (ICSID) angestrengt, zuletzt auch der deutsche E.ON-Konzern. Mehr Klagen beim Weltbank-Schiedsgericht liegen nur gegen Venezuela und Argentinien vor.