Woher wollen Sie denn ohne Kenntnisse des Völkerrechts zwischen Völkerrechtsdelikten und dem Völkerrechtsrechten unterscheiden können?
Zum Thema Staatszweck, welcher nicht nur für die Deutschen, sondern für alle Völkerrechtssubjekte und Staaten gelten.
Schutz nach Außen (Kontrolle der Grenzen), sowie nach Innen (durchsetzen der eigenen Rechtsordnung).
Pflege der geistigen (Schule, Lehranstalten und Universitäten sowie der Kultur) und Wirtschaftlichen bestrebungen (Volkswohlfahrt).
Das sind die Zwecke eines Staates.
Sapere aude.