eigentlichunwichtig schrieb am 02.09.2022 13:04:
Da liegt ein Mißverständnis vor: Sie agiert und spricht da nicht als Abgeordnete, sondern als Außenministerin unseres Landes. Und da hat sie einen Amtseid abgelegt. Das hat wenig mit Artikel 38 GG zu tun. Sie könnte sogar Außenministerin sein, ohne gewählte Abgeordnete zu sein.
Das ist korrekt.
Allerdings entbindet ein Ministeramt sie nicht von ihren Pflichten als Abgeordnete,
sofern sie ihr Mandat nicht niedergelegt hat.
Der viel wichtigere Punkt ist aber,
dass sie sich im Kontext einer (möglichen) Wiederwahl äußerte.
Und da kann man ihr schwerlich einen Vorwurf machen,
dass sie möchte, dass jetztige Entscheidungen und Zusagen
auch von der nächsten Regierung eingehalten werden,
auch wenn sie nicht wiedergewählt werden sollte.