Ist es sogar verboten gleichzeitig Mitglied der Executive und der Legeslative zu sein. Nennt sich Gewaltenteilung, aber das haben die meisten Menschen gar nicht auf dem Schirm, weil sie in Stabü oder Gesellschaftskunde immer fest geschlafen haben.
Deutschland hat eine verschränkte Gewaltenteilung. Dies findet man auch judikativen Bereich.
Das Grundgesetz schreit eine Dreitielung der Staatsgewalt vor. Allerdings, die Politik und die Rechtswissenschaft verteidigten nach wie vor die 1949 vorgefundene, aus dem Kaiserreich überkommene organisatorische Abhängigkeit der Justiz. So blieb ist es bis heute.
Deswegen dürfen auch deutsche Staatsanwälte keine Europa-Haftbefehle unterschrieben weil sie weisungsgebunden sind. Die E.U. hat das bereits bemängelt. Staat hier eine tatsächlich Unabhängigkeit herbeizuführen wird am bestehende System herumgedoktert.
Im Mai 2019 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass deutschen Staatsanwälten die notwendige Unabhängigkeit fehle, um einen Europäischen Haftbefehl auszustellen. Als Reaktion darauf plant die Bundesjustizministerin nun, ministerielle Einzelzuweisungen an die Staatsanwaltschaften für die EU-Zusammenarbeit in Strafsachen im Gerichtsverfassungsgesetz ausdrücklich auszuschließen. Eine solche „quasi-richterliche Unabhängigkeit“ geht jedoch nicht nur am eigentlichen Problem vorbei, sondern liefe auch der staatsrechtlichen Einordnung der Staatsanwaltschaft im System der Gewaltenteilung zuwider.
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