Ansicht umschalten
Avatar von szul
  • szul

mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2003

Re: Falsche Rechtsgrundlage

MajorGriffon schrieb am 02.09.2022 12:48:

Art. 38 beschreibt die Stellung es Abgeordneten (Legislative). Dat Höppemötzchen ist Ministerin (Exekutive).

Danke für diesen wichtigen Hinweis.

So weit ich weiss hat sie ihr Mandant aber nicht niedergelegt.
Somit gilt für sie beides.

Bewerten
- +
  1. - unbekannter Benutzer 78 Ja, mit Kontext wird das halt nicht besser
    1. szul -29 Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
      1. unbekannter Benutzer 69 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
        1. szul -70 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          1. Admagistrator 30 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          2. unbekannter Benutzer 40 Äh, ok?
            1. szul   Re: Äh, ok?
              1. MajorGriffon   Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
                1. szul   Re: Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
      2. MajorGriffon 40 Falsche Rechtsgrundlage
        1. szul -30 Re: Falsche Rechtsgrundlage
          1. MajorGriffon   Auch privat kann ihr völlig egal sein...
    2. nichtmehrkoelner 67 Das ist die gängige Sicht aller Parteien
      1. MajorGriffon 30 Man schmeisst die Stimme in eine Urne...
Ansicht umschalten