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  • Admagistrator

mehr als 1000 Beiträge seit 17.05.2022

Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.

Und das kann ich voll und ganz nachvollziehen.
Ein Land dessen Regierung alle 4 Jahr den politischen Kurs ändert
und sich nicht an vorangegangene Zusagen hält,
das stellt eben keinen verlässlichen Partner dar,

Das hat bei der aktuellen Regierung ja nicht einmal 4 Monate, geschweige denn 4 jahre, gedauert bis sie sich nicht an vorangegangene Zusagen gehalten und zugesicherte Kurse grundlegend geändert hat. :D

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  1. - unbekannter Benutzer 78 Ja, mit Kontext wird das halt nicht besser
    1. szul -29 Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
      1. unbekannter Benutzer 69 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
        1. szul -70 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          1. Admagistrator 30 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          2. unbekannter Benutzer 40 Äh, ok?
            1. szul   Re: Äh, ok?
              1. MajorGriffon   Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
                1. szul   Re: Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
      2. MajorGriffon 40 Falsche Rechtsgrundlage
        1. szul -30 Re: Falsche Rechtsgrundlage
          1. MajorGriffon   Auch privat kann ihr völlig egal sein...
    2. nichtmehrkoelner 67 Das ist die gängige Sicht aller Parteien
      1. MajorGriffon 30 Man schmeisst die Stimme in eine Urne...
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