szul schrieb am 02.09.2022 12:26:
Das musst du näher begründen,
da ihre Aussage im Einklang mit Art. 38 GG (1) steht.
Gern. Die beiden Ideen "Vertreter des ganzen Volkes" und "nur dem eigenen Gewissen unterworfen"stehen immer in einem Spannungsverhältnis, das jeder, der zum Abgeordeneten gewählt wurde, für sich persönlich auflösen muss. Jede(r) Vertreter(in) des Volkes muss sich darüber im Klaren sein, dass er in seinen Entscheidungen und Handlungen die Interessen derjenigen, die ihn/sie gewählt haben, immer mitzudenken hat, das ist die Grundlage dafür, dass der Souverän nur alle 4 Jahre von seinem zentralen Recht Gebrauch macht. Frau Baerbock scheint diese grundlegende Vereinbarung zwischem dem Volk und der Regierung nicht verstanden zu haben, und ist mithin nicht weiter tragbar.