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Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.

szul schrieb am 02.09.2022 12:26:

Das musst du näher begründen,
da ihre Aussage im Einklang mit Art. 38 GG (1) steht.

Gern. Die beiden Ideen "Vertreter des ganzen Volkes" und "nur dem eigenen Gewissen unterworfen"stehen immer in einem Spannungsverhältnis, das jeder, der zum Abgeordeneten gewählt wurde, für sich persönlich auflösen muss. Jede(r) Vertreter(in) des Volkes muss sich darüber im Klaren sein, dass er in seinen Entscheidungen und Handlungen die Interessen derjenigen, die ihn/sie gewählt haben, immer mitzudenken hat, das ist die Grundlage dafür, dass der Souverän nur alle 4 Jahre von seinem zentralen Recht Gebrauch macht. Frau Baerbock scheint diese grundlegende Vereinbarung zwischem dem Volk und der Regierung nicht verstanden zu haben, und ist mithin nicht weiter tragbar.

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  1. - unbekannter Benutzer 78 Ja, mit Kontext wird das halt nicht besser
    1. szul -29 Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
      1. unbekannter Benutzer 69 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
        1. szul -70 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          1. Admagistrator 30 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          2. unbekannter Benutzer 40 Äh, ok?
            1. szul   Re: Äh, ok?
              1. MajorGriffon   Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
                1. szul   Re: Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
      2. MajorGriffon 40 Falsche Rechtsgrundlage
        1. szul -30 Re: Falsche Rechtsgrundlage
          1. MajorGriffon   Auch privat kann ihr völlig egal sein...
    2. nichtmehrkoelner 67 Das ist die gängige Sicht aller Parteien
      1. MajorGriffon 30 Man schmeisst die Stimme in eine Urne...
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