Art. 38 beschreibt die Stellung es Abgeordneten (Legislative). Dat Höppemötzchen ist Ministerin (Exekutive).
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unbekannter Benutzer
Ja, mit Kontext wird das halt nicht besser
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szul
Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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unbekannter Benutzer
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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szul
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
- Admagistrator Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
- unbekannter Benutzer Äh, ok?
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szul
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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MajorGriffon
Falsche Rechtsgrundlage
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szul
Re: Falsche Rechtsgrundlage
- MajorGriffon Auch privat kann ihr völlig egal sein...
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szul
Re: Falsche Rechtsgrundlage
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unbekannter Benutzer
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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nichtmehrkoelner
Das ist die gängige Sicht aller Parteien
- MajorGriffon Man schmeisst die Stimme in eine Urne...
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szul
Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.