Neubian schrieb am 02.09.2022 13:04:
Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden...
Bzw. Gelesenes nicht zu verstehen, denn die Frau ist Chefin einer Bundesoberbehörde. In diesem Fall das Auswärtige Amt. Als Beamtin ist sie sehr wohl an Aufträge und Weisungen sowie darüber hinaus auch noch ihren Amtseid gebunden.
Hat sie ihr Mandat denn niedergelegt?
Meines Wissens nach nicht.
Somit gilt Art. 38 GG (1) für sie auch weiterhin.
Und im Zweifel wiegt der (leider) stärker als der Amtseid als Ministerin.
Der ist zwar auch gesetzlich vorgeschrieben,
aber eben nur dass er zu leisten ist,
leider nicht dass man sich auch daran zu halten hat.
Aber das ist ein anderes Problem...