Du findest also, dass im Interesse der Kontinuität solche Richtungsentscheidungen nicht einmal durch die nächste Wahl korrigierbar sein sollten? Ich glaube, unser Verständnis über das Funktionieren eines demokratischen Staates klafft doch weit auseinander. Wobei ich durchaus sehe, dass die Entwicklung eindeutig in die Richtung geht, die du für wünschenswert zu halten scheinst.
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unbekannter Benutzer
Ja, mit Kontext wird das halt nicht besser
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szul
Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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unbekannter Benutzer
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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szul
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
- Admagistrator Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
- unbekannter Benutzer Äh, ok?
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szul
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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MajorGriffon
Falsche Rechtsgrundlage
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szul
Re: Falsche Rechtsgrundlage
- MajorGriffon Auch privat kann ihr völlig egal sein...
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szul
Re: Falsche Rechtsgrundlage
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unbekannter Benutzer
Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
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nichtmehrkoelner
Das ist die gängige Sicht aller Parteien
- MajorGriffon Man schmeisst die Stimme in eine Urne...
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szul
Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.