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  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 26.07.2000

Äh, ok?

Du findest also, dass im Interesse der Kontinuität solche Richtungsentscheidungen nicht einmal durch die nächste Wahl korrigierbar sein sollten? Ich glaube, unser Verständnis über das Funktionieren eines demokratischen Staates klafft doch weit auseinander. Wobei ich durchaus sehe, dass die Entwicklung eindeutig in die Richtung geht, die du für wünschenswert zu halten scheinst.

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  1. - unbekannter Benutzer 78 Ja, mit Kontext wird das halt nicht besser
    1. szul -29 Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
      1. unbekannter Benutzer 69 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
        1. szul -70 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          1. Admagistrator 30 Re: Das musst du näher begründen, da es im Widerspruch zu Art. 38 GG (1) steht.
          2. unbekannter Benutzer 40 Äh, ok?
            1. szul   Re: Äh, ok?
              1. MajorGriffon   Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
                1. szul   Re: Die Bundesregierung sollte sich auf KEINE Seite stellen
      2. MajorGriffon 40 Falsche Rechtsgrundlage
        1. szul -30 Re: Falsche Rechtsgrundlage
          1. MajorGriffon   Auch privat kann ihr völlig egal sein...
    2. nichtmehrkoelner 67 Das ist die gängige Sicht aller Parteien
      1. MajorGriffon 30 Man schmeisst die Stimme in eine Urne...
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