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Avatar von Der Tolle Mensch
  • Der Tolle Mensch

12 Beiträge seit 21.07.2015

"Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht

...und gab es auch noch nie, es fehlt schon die elementarste Rechtsgrundlage, die Verklagbarkeit:

https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunität

Hier ist kein "Weg frei" für Billionenforderungen von korrupten Drittweltdiktatoren gegen den "Westen". Komisch, daß die Forderungen immer in diese Richtung gehen; Früher gab es in allen Staaten Sklavenhaltung; unter anderem gab es bis in's 18. Jahrhundert europäische Sklaven in Arabien. Der IS hatte mit Europa auch aktuell entsprechende Pläne.

Es gibt auch kein Schadensersatzrecht für erlittenes Unrecht durch Angehörige eines Staates, das beim Staat, dessen Bürger er ist (Die Sklavenhändler handelten ja nicht in staatlichem Auftrag), gewissermaßen in Kollektivschuldhaft eingetrieben werden kann, schon gar nicht rückwirkend für Ereignisse, die Jahrhunderte in der Vergangenheit liegen. Wenn ein "UN-Jurist" sich in diesem Sinne äußert, dann ist das nichts weiter als eine persönliche Meinung ohne juristische Relevanz.

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  • Avatar von sudo su
    • sudo su

    21 Beiträge seit 08.10.2024

    Antwort auf "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von Der Tolle Mensch.

    Der Tolle Mensch schrieb am 20.10.2024 16:13:

    ...und gab es auch noch nie

    Diese Aussage ist falshc.

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  • Avatar von SL Siggi
    • SL Siggi

    152 Beiträge seit 19.06.2024

    Antwort auf "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von Der Tolle Mensch.

    Der Tolle Mensch schrieb am 20.10.2024 16:13:

    ...und gab es auch noch nie, es fehlt schon die elementarste Rechtsgrundlage, die Verklagbarkeit:

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunität

    Hier ist kein "Weg frei" für Billionenforderungen von korrupten Drittweltdiktatoren gegen den "Westen". Komisch, daß die Forderungen immer in diese Richtung gehen; Früher gab es in allen Staaten Sklavenhaltung; unter anderem gab es bis in's 18. Jahrhundert europäische Sklaven in Arabien. Der IS hatte mit Europa auch aktuell entsprechende Pläne.

    Es gibt auch kein Schadensersatzrecht für erlittenes Unrecht durch Angehörige eines Staates, das beim Staat, dessen Bürger er ist (Die Sklavenhändler handelten ja nicht in staatlichem Auftrag), gewissermaßen in Kollektivschuldhaft eingetrieben werden kann, schon gar nicht rückwirkend für Ereignisse, die Jahrhunderte in der Vergangenheit liegen. Wenn ein "UN-Jurist" sich in diesem Sinne äußert, dann ist das nichts weiter als eine persönliche Meinung ohne juristische Relevanz.

    Aha, der ,,Wertewesten,, wieder. Wenn es um Reparationen von Russland an die Ukraine geht
    dann ist das wohl im Völkerrecht verankert ?
    Genau so , wie man es gerade braucht.
    DAS IST SEHR VERLOGEN.
    Diese Staaten leiden bis heute an der Sklaverei und dem staatlichen Raub, der über Jahrhunderte stattgefunden hat.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.10.2024 18:54).

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  • Avatar von DerAlteZynischeSack
    • DerAlteZynischeSack

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2007

    Die Bürger der Karibik wären ohne Sklaverei gar nicht existent

    Antwort auf Re: "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von SL Siggi .

    und die Nachfahren der damaligen Skalven würden bestenfalls irgendwo in Afrika leben.

    Also dürften ja wohl die afrikanischen Staaten die Reparationen einfordern...

    Aber nein -- die Afrikaner dort haben ihre Bürger seinerzeit ja selbst in die Sklaverei verkauft.

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  • Avatar von Der Tolle Mensch
    • Der Tolle Mensch

    12 Beiträge seit 21.07.2015

    Antwort auf Re: "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von sudo su.

    Noch mal, für Anfänger und juristische Laien: Der Begriff "Reparationen" bezeichnet ein Verhandlungsergebnis, es ist ein politischer Begriff, kein juristischer. Es handelt sich nicht um eine juristische Anspruchsgrundlage.

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  • Avatar von Der Tolle Mensch
    • Der Tolle Mensch

    12 Beiträge seit 21.07.2015

    Antwort auf "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von Der Tolle Mensch.

    Auch die Forderungen nach Reparationen an Rußland sind keine juristischen Forderungen, sondern militärpolitische, sie definieren Kriegsziele. Was man davon letzten Endes durchsetzen wird, ist eine Machtfrage. D.h. die Wahrscheinlichkeit, daß Rußland von irgendeinem Gericht der Welt (Welches sollte das sein? Rußland hat, wie die USA (!), den internationalen Gerichtshof in Den Haag nicht anerkannt) zu "Reparationen" "verurteilt" würde, schätze Ich als ziemlich gering ein. Auf dem Wege von Verhandlungen Reparationen zu vereinbaren, wird, dem bisherigen Kriegsverlauf nach zu urteilen, kaum gelingen. Die Staatenimmunität gilt für alle Staaten, unabhängig von der Regierungsform.

    Diese ganzen Versuche, internationale Konflikte, seien sie historisch oder aktuell, auf eine quasi-juristische Auseinandersetzung abzubilden, sind irreführend.

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  • Avatar von Ackerwertzahl 100
    • Ackerwertzahl 100

    mehr als 1000 Beiträge seit 20.11.2022

    Antwort auf "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von Der Tolle Mensch.

    Kurbrandenburg hatte im heutigen Ghana Ende des 17. / Anfang des 18. Jahrhunderts eine Kolonie samt Festung Großfriedrichsburg. So, wie ich das verstanden habe, wurde da fleißig im staatlichen Auftrag Sklavenhandel betrieben.

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  • Avatar von Der Tolle Mensch
    • Der Tolle Mensch

    12 Beiträge seit 21.07.2015

    Antwort auf Re: "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von Ackerwertzahl 100.

    Mag sein, daß es vereinzelt solche Fälle gegeben hat, ob nun privater Sklavenhandel unter staatlichem Schutz, oder sogar in Auftrag und auf Rechnung. (Im Belgisch-Kongo war aller Handel privatrechtliches Geschäft des Königs, in Indonesien war es die Ostindische Kompanie, die irgendwann verstaatlicht wurde). Selbst wenn, ist das für die Frage der Haftung unerheblich.

    Der internationale Gerichtshof in Den Haag hat in einer entsprechenden Sache schon entschieden zugunsten der Bundesrepublik Deutschland gegen Griechenland wegen des Distomo-Massakers:

    "Der IGH gab der Klage Deutschlands durch Urteil vom 3. Februar 2012[9] statt und erklärte die italienischen Gerichtsentscheidungen für völkerrechtswidrig.[10] Zivilrechtliche Klagen wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen beziehungsweise schwerer Verletzungen des humanitären Völkerrechts haben in der Staatenpraxis keine Anerkennung gefunden, so dass eine Ausnahme von der Staatenimmunität nicht als geltendes Völkergewohnheitsrecht betrachtet werden könne, so der Gerichtshof in seinem Urteil. Die völkerrechtliche Zulässigkeit der strafrechtlichen Ahndung von Straftaten gegen Völkerrecht und Menschenrechte wird durch dieses Urteil nicht eingeschränkt."

    https://de.wikipedia.org/wiki/Staatenimmunität#Militärisches_Handeln_–_schwere_Verletzungen_der_Menschenrechte

    Ruhig mal durchlesen, das ist hochinteressant. Die Rechtslage ist komplett anders, als das viele Presseartikel suggerieren: Da geht juristisch nichts. Der IGH beschränkt sich in solchen Fällen auf strafrechtliche Aufarbeitung, Entschädigungsfragen auf rückwirkender Kollektivschuldbasis über historische Zeiträume werden nicht verhandelt. Einen subjektiv geerbten Opferstatus kann man dort nicht monetarisieren.

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  • Avatar von Karl Sten
    • Karl Sten

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.08.2015

    Antwort auf Die Bürger der Karibik wären ohne Sklaverei gar nicht existent von DerAlteZynischeSack.

    DerAlteZynischeSack schrieb am 20.10.24 21:25:

    und die Nachfahren der damaligen Skalven würden bestenfalls irgendwo in Afrika leben.

    Also dürften ja wohl die afrikanischen Staaten die Reparationen einfordern...

    Aber nein -- die Afrikaner dort haben ihre Bürger seinerzeit ja selbst in die Sklaverei verkauft.

    Nicht nur die Afrikaner, sondern auch die Araber und Osmanen waren heftig in den Sklavenhandel verwickelt.

    Und Leibeigenschaft geht ja auch in die Richtung.

    In der VR China soll es ja Sklaverei angeblich auch heute noch geben.

    https://www.focus.de/politik/ausland/peking-spricht-von-bildungszentren-schockierender-bericht-hunderttausende-sklaven-arbeiten-auf-chinas-baumwoll-plantagen_id_12775068.html

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  • Avatar von sudo su
    • sudo su

    21 Beiträge seit 08.10.2024

    Antwort auf Re: "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht von Der Tolle Mensch.

    Der Tolle Mensch schrieb am 20.10.2024 20:13:

    Noch mal, für Anfänger und juristische Laien: Der Begriff "Reparationen" bezeichnet ein Verhandlungsergebnis, es ist ein politischer Begriff, kein juristischer. Es handelt sich nicht um eine juristische Anspruchsgrundlage.

    Ja und, das ändert nicht daran, daß deine Aussage

    "Reparationen" für Anfänger: Schadensersatz im Völkerrecht gibt's nicht"

    flasch ist.

    Vielleicht sollte so mancher Anfänger und Universallaie erst einmal lernen präzise zu formulieren bevor er wegen Unfähigkeit dazu faslche Informationen verbreitet.

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