Antwort auf "Ich arbeite ab 1. September auch wieder in Teilzeit" von agruener.
Man hat hier in den Niederlanden einen Rechtsanspruch auf Teilzeit. (Natürlich gibt es danach aber keinen Rechtsanspruch darauf, wieder in Vollzeit zurückzukehren.)
Als ich 2015 meinen ersten festen Vertrag an der Uni bekam, ging ich schon in Teilzeit, weil ich einfach so gestresst war; damals übrigens gegen den Willen meiner Chefin, doch siehe oben (Rechtsanspruch).
Nebenbei: Alle meine niederländischen Kollegen arbeiteten damals schon in Teilzeit.
Ab 2017 bekam ich dann ein neues Forschungsprojekt bewilligt. Damit konnte ich meine Lehrverpflichtung reduzieren. Zusammen mit der Teilzeit hätte das dann aber bedeutet, dass ich auf Kurse hätte verzichten müssen, die ich sehr gerne unterrichte (und dann vielleicht später nicht mehr zurückbekommen würde) und für die die Uni nicht so einfach einen Ersatz hätte finden können. Daher wechselte ich wieder in Vollzeit, damit ich diese Kurse weiter behalten kann.
Ab 1. September muss ich wieder mehr unterrichten. Dadurch, dass ich in Teilzeit gehe, hält sich das aber noch im Rahmen: Unterm Strich kommt ein Kurs für die Masterstudenten und die Betreuung von ein paar mehr Masterstudenten dazu.
Und aufgrund der anhaltenden Probleme in Bildungssektor will ich in der "freien" Zeit halt auch mal schauen, inwiefern man sich da (z.B. als Autor) ein zweites Standbein aufbauen kann. So gut wie alles, was ich schreibe, mache ich bisher gratis. Nach rund 15-20 Jahren an verschiedenen Unis glaube ich auch nicht mehr daran, dass das wesentlich besser wird; im Gegenteil: Der Druck wird wahrscheinlich weiter zunehmen.