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  • Vardion

355 Beiträge seit 21.03.2002

"jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer"

Warum machen eigentlich alle Medien diese Augenwischerei "Arbeitgeberanteil" mit? Der AG hat für diesen Anteil keinen Goldesel, sondern der wird mit vom AN erarbeitet und ist somit Teil des Bruttogehaltes.
Es wird damit lediglich "versteckt", wie hoch die Abgabenquote und wie klein der Nettoanteil in Deutschland tatsächlich ist.

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  • Avatar von Rainer-ich
    • Rainer-ich

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.01.2014

    als ob Produktivität und Lohn gekoppelt sind....

    Antwort auf "jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer" von Vardion.

    Vardion schrieb am 01.11.2024 08:04:

    Warum machen eigentlich alle Medien diese Augenwischerei "Arbeitgeberanteil" mit? Der AG hat für diesen Anteil keinen Goldesel, sondern der wird mit vom AN erarbeitet und ist somit Teil des Bruttogehaltes.
    Es wird damit lediglich "versteckt", wie hoch die Abgabenquote und wie klein der Nettoanteil in Deutschland tatsächlich ist.

    Selbst der olle Marx hat (bisher unwidersprochen) festgestellt, dass die Arbeitsproduktivität nur marginalen Einfluss auf Lohn hat.
    Solange der Mehrwert in falsche Taschen fließt, ändert sich daran nichts. Änderungen sind absolut nicht erwartbar.

    Rainer

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  • Avatar von little Louis
    • little Louis

    13 Beiträge seit 29.01.2024

    Arbeitgeber- Gestaltungsspielraum für Löhne ?

    Antwort auf "jeweils zur Hälfte durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer" von Vardion.

    ...........sondern der wird mit vom AN erarbeitet und ist somit Teil des Bruttogehaltes.

    Ist damit gemeint, dass Arbeitgebr ihren Anteil "eigentlich" immer schon (zuvor) vom Lohn der Arbeitnehmer "abgezogen " haben?
    Aber gibt es bei den Löhnen kein "freies Spiel von Angebot und Nachfrage"? Oder Begrenzungen des Lohn- Gestaltungsspielraums durch gewerkschaftliche Arbeitskämpfe und Tarifverträge?

    Andererseits ist ja schon lange bekannt, dass z.B. Autofirmen ihre Preise der jeweiligen (Steuer- ) -Abgabenlast in verschiedenen Staaten flexibel anpassen (können).

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  • Avatar von Vardion
    • Vardion

    355 Beiträge seit 21.03.2002

    Antwort auf Arbeitgeber- Gestaltungsspielraum für Löhne ? von little Louis.

    little Louis schrieb am 01.11.2024 11:06:

    ...........sondern der wird mit vom AN erarbeitet und ist somit Teil des Bruttogehaltes.

    Ist damit gemeint, dass Arbeitgebr ihren Anteil "eigentlich" immer schon (zuvor) vom Lohn der Arbeitnehmer "abgezogen " haben?

    Ja, genau. Wer nominal 50k Brutto hat, hat de facto 60k Brutto, weil eben noch 10k "Arbeitgeberanteil" an die Sozialversicherungen gehen.

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