Schmarall schrieb am 21.01.2022 17:29:
Nein, dein Gefasel ist Bullshit, um deine Formulierung mal aufzugreifen ;-)
Zum einen kann die Frage durchaus in Chemie gestellt werden, z.B. als mündliche Frage, oder evtl. als Zusatzpunkt in einer Arbeit.
Zum anderen muss man nicht wissen was Nitrophoska ist (wusste ich auch nicht). Man muss wissen, dass a) b) und d) giftig ist. Und genau da sind wir wieder beim Zusammenhang mit Chemie, weswegen es eben auch zulässig ist.
Hatte ich geschrieben: Ausschlussverfahren.
Und Nitrophoska ist ein Markenname. Wenn heute in der Schule schon Markennamen abgefragt werden dürfen, dann gute Nacht Deutschland.