Die Frau wurde wegen Zugehörigkeit zu einer terroristischen Vereinigung verurteilt.
Rechtsmittel standen und stehen ihr zur Verfügung?
Wo ist das Problem?
Das "Kampagnenteam", das die Frau offenbar "braucht", sollte einer eingehenden Überprüfung unterzogen werden.
Man stelle sich nur vor, ein "Kampagnenteam" hätte nach dem sogenannten "NSU-Prozess" gefordert: "Wir brauchen die Z."!
Banu vs Z.
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Antwort auf Banu vs Z. von Die_Templer_sind_immer_im_Spiel.
Die TKP/ML ist, egal was in Wikipedia oder sonstwo steht, bei uns aber nicht mal verboten.
Bitte mit dem Funktionsprinzip vom §129b StGB befassen! -
Antwort auf Banu vs Z. von Die_Templer_sind_immer_im_Spiel.
Was ein verlogener Dummquak. Die TKP/ML ist in DE nicht verboten und gilt nicht als terroristische Organisation.

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TKP/ML verübte aber Terroranschläge
Antwort auf Re: Banu vs Z. von c.renée.
und ist inner Türkei entsp. anerkannt.
Hier wollte man die Gangster mit der anerkennung nicht verschrecken -
Antwort auf Re: Banu vs Z. von Matthias Mansfeld.
Matthias Mansfeld schrieb am 06.01.2021 23:26:
Die TKP/ML ist, egal was in Wikipedia oder sonstwo steht, bei uns aber nicht mal verboten.
Bitte mit dem Funktionsprinzip vom §129b StGB befassen!Völlig klar.
Gleichwohl wurde die Dame verurteilt, und es es stehen ihr Rechtsmittel zur Verfügung.
Scheinen also Anzeichen vorhanden gewesen zu sein, dass ihr Schaffen unter das genannte Gesetz fällt.
Sicherlich war nicht Erdogan verantwortlich für das Urteil.
Sollte dieses fälschlich gefallen sein, kann sie dagegen angehen. -
Antwort auf Re: Banu vs Z. von c.renée.
c.renée schrieb am 06.01.2021 23:43:
Was ein verlogener Dummquak. Die TKP/ML ist in DE nicht verboten und gilt nicht als terroristische Organisation.

Von Ihrem reichlich unangemessenen Duktus abgesehen: Mit keinem Wort erwähne ich (warum auch?) ein Verbot dieser Organisation in D.
Wozu also Ihr Beitrag? -
Antwort auf TKP/ML verübte aber Terroranschläge von Oschia.
Oschia schrieb am 07.01.2021 17:01:
und ist inner Türkei entsp. anerkannt.
Hier wollte man die Gangster mit der anerkennung nicht verschreckenExakt.
Da hat die Vorposterin in ihrem Furor offenbar einiges durcheinander gebracht.
Hierzulande ist die Einstufung eine andere. Gleichwohl können ja auch Individuen verurteilt werden, wenn auf entsprechende Merkmale erkannt wird, ohne das die nämliche Organisation vorher schon als "terroristisch" anerkannt wurde. -
Antwort auf Re: Banu vs Z. von Die_Templer_sind_immer_im_Spiel.
Es werden ja Rechtsmittel eingelegt, und das Urteil ist noch nicht mal rechtskräftig. Zu diesem Zeitpunkt jemanden mit der Ausweisung bedrohen ist schlicht eines Rechtsstaates unwürdig.