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  • Ammerländer

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

Die eigentliche Information geht in der Haltung unter.

Die eigentliche Information geht in der Haltung unter.
Windkraftanlagen dürfen errichtet werden, wenn sie in der Ausschreibung der Bundesnetzagentur gewinnen.
Ausnahme sind Pilotwindanlagen. Wenn man sich eine Bescheinigung als "Pilotwindanlage" besorgt, kann man eine Windkraftanlage auch ausserhalb des Wettbewerbs errichten. Damit soll die Forschung an Anlagen, die (fast) nur der Forschung dienen, ermöglicht werden. Für diese Forschungsanlagen gibt es eine Größenbeschränkung von 6 MW.
Die Forschungseinrichtungen, die für die Windenergie forschen, haben viel kleinere Anlagen, da die Größe der Anlagen für die Forschung in der Regel keine Rolle spielt.
Insgesamt stehen pro Jahr 125 MW für neue Forschungswindturbinen zur Verfügung.

Was das jetzt mit Aserbeidschan entschließt sich dem Leser nicht.

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