Nein, das wird so nicht passieren.
Ich meine, wir kennen genügend Beispiele in der jüngeren und älteren Geschichte, die zeigen, dass immer der Sieger bestimmt, was der Verlierer anerkennen muss. Da können wir gern auch in unsere eigene schauen: beide Weltkriege begonnen, beide verloren, für beide mehr als nur teuer bezahlt. Es gab sogar bereits 1914 ein Völkerrecht! Allerdings hatte das damals den Fehler, dass es "Angriffskriege" als erlaubtes Mittel betrachtete, mit dem Völker ihre Streitigkeiten beilegen konnten.
Quelle: https://www.nzz.ch/international/gewalterfahrung-als-wendepunkt-des-voelkerrechts-ld.741326
Den Text kannst du dir ja bei Gelegenheit mal zur Gemüte führen. Interessant ist, wie sich das Völkerrecht im Laufe der Zeit geändert hat, aber auch, wie wenig es vorbereitet war, als zur Jahrhundertwende das Töten immer "maschineller" wurde und die Reichweite der Waffen immer größer.
Das Völkerrecht musste sich anpassen - nicht das Kriegsrecht. Eigentlich bekloppt, aber so ist nunmal der Mensch.
Die zwei von unseren Ahnen verursachten Weltkriege kamen als Boomerang zurück & haben erhebliche Einbußen an Landfläche geführt. Vielleicht noch möglich nach dem Völkerrecht 1914/18, aber ausdrücklich ausgeschlossen nach dem späteren Völkerrecht. Die Besatzungszone Ost war effektiv aufgeteilt in zwei große Verwaltungsgebiete: die spätere DDR und eben die an Polen übergebenen "Verwaltungsgebiet". Das ist so der Zankapfel der "R**chsbürger", welche Grenzen sie gerne wieder hätten. Dafür holen sie das alte Völkerrecht raus.
Fakt ist: die Realität überholt manchmal das Gesetz. Niemand, der halbwegs bei Verstand ist, würde heute von Polen die Verwaltungsgebiete zurückfordern! Und zwar einfach weil auf dem Land heute ein Teil des polnischen Volkes lebt. Ist es nicht völkerrechtswidrig, wenn man HEUTE Menschen vertreiben müsste, um Land zurückgeben zu können, was DAMALS nicht hätte weggenommen werden dürfen?
Da liegt der Hase im Pfeffer. Aber wie gesagt, für mich als Laien ist die Sachlage klar: das mag mal deutsches Gebiet gewesen sein, heute ist es polnisch. Fertig.
Was hat das jetzt aber mit der Ukraine zu tun?
Auch hier kann die Realität schnell das Gesetz überholen. Und wenn's um das Thema "Volkszugehörigkeit" geht, wird das sicherlich spannend werden. Bevor der Krieg begann, waren die Menschen in der Ostukraine mehrheitlich "russischstämmige Ukrainer" und in der westlichen und mittleren Ukraine mehrheitlich "Ukrainer". Während der Ära der Sowjetunion gab es einfach erhebliche Vermischungen der beiden Völker und ein großer Teil der "russischstämmigen Ukrainer" kann heute auf diese Vergangenheit verweisen.
Die wirkliche Frage, die im Raum steht, lautet doch wie folgt: kurz bevor Russland einmarschiert ist, haben sich doch die ostukrainischen Gebiete für unabhängig erklärt, eine internationale Anerkennung gab es aber nie. Russland könnte aber genau hier in den Verhandlungen den Hebel ansetzen und sich zum "Befreier" und "Protektor" erklären. Könnte. Muss nicht. Moskau könnte also beispielsweise anbieten, dass die Ostukraine ihr eigener Staat würde und eine Schutzgarantie durch Russland erhält (Militärbeistandsabkommen). Dafür verpflichtet sich die Ostukraine, Ressourcen zu liefern. Was dann?
Natürlich ist diese Konstruktion durchsichtig: Russland erhält weiterhin Zugriff auf Ressourcen und hat einen "Pufferstaat" zur Westukraine aufgebaut, der praktisch nicht angegriffen werden kann, ohne dass sofort wieder die russische Armee in Bewegung gesetzt wird. "Souveränität" sieht anders aus. Völkerrechtlich ist das aber durchaus möglich.
Aber das wäre vielleicht ZU durchsichtig. Vielleicht ist man im Kreml aber noch ein Stück weit schlauer und schaut sich das Völkerrecht genauer an. Hier käme wieder der Hebel "russischstämmige Ukrainer" zum Tragen. Die Abstimmung unter Kriegsbedingungen ist hinfällig. Aber was, wenn Moskau während der Verhandlungen "großmütig" anbietet, diese Volksabstimmung wiederholen zu lassen, dieses Mal nach Kriegsende, unter Blauhelm-Aufsicht, neutralen Beobachtern und nach Abzug der Truppen und Rückkehr der Geflohenen? Was, wenn die Bewohner der Ostukraine sich dann entscheiden, Russen statt Ukrainer sein zu wollen?
Die Realität kann das Gesetz überholen. Grenzen lassen sich leicht ziehen auf der Karte, aber die Bevölkerung muss das nicht genauso sehen. Die in Afrika gemachten Fehler bei der Grenzziehung sind noch heute vielfach Grund für viele Konflikte. Das kann auch im Falle der Ostukraine drohen, je nachdem, wie das Szenario zum Kriegsende ausschauen wird. Lässt man die Ostukrainer erneut entscheiden, kann es also passieren, dass die Grenzen neu gezogen werden müssen. Überlässt man allein Russland die Grenzziehung im Falle eines Sieges, wer sagt, dass Moskau "nur" die Grenze da ziehen wird, wo sie sowieso gezogen würde, ließe man den Menschen in der Ostukraine eine Wahl?
Das Völkerrecht sollte geachtet werden. Und Landbesetzung durch einen Angriffskrieg ist erstmal völkerrechtswidrig.
Aber wie du siehst, gibt es für zumindest einen Akteur doch genügend Möglichkeiten nach genau diesem Völkerrecht seine Ziele durchzusetzen.