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  • Hagen von Löbbecke

503 Beiträge seit 27.08.2002

Mit E-Mails das Klima retten ?

einfach mal bei uni-heidelberg kucken,
https://www.physi.uni-heidelberg.de/~eisele/schuelerlabor/SpektroskopieUmweltphysikExperimente.pdf

Da sieht man dann, daß der Frequenzbereich, den CO2 absorbieren/streuen kann, schon zu 100% dicht ist.
Mit anderen Worten: Die CO2 Menge, die wir jetzt in der Atmosphäre haben, die macht bereits die 100% "Treibhauseffekt" - für die Frequenzen, die CO2 anregen können.

Also CO2 is nich so richtig das Problem....
Es gibt aber welche.
Der "Gesetzgeber" hat das auch gesehen und deshalb stand in §319, StGB folgendes:

Wer Brunnen oder Wasserbehälter, welche zum Gebrauch anderer dienen,oder Gegenstände, welche zum öffentlichen Verkauf oder Verbrauch bestimmt sind, vergiftet oder denselben Stoffe beimischt, von denen ihm bekannt ist, daß sie die menschliche Gesundheit zu zerstören geeignet sind, desgleichen, wer solche vergifteten oder mit gefährlichen Stoffen vermischten Sachen mit Verschweigung dieser Eigenschaften verkauft, feilhält oder sonst in Verkehr bringt,wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren und, wenn durch die Handlung der Tod eines Menschen verursacht worden ist, mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

Als man begriffen hatte, was man da für ein mächtiges Werkzeug zum Schutz von Mensch und Natur geschaffen hatte, fügte man ein Wörtlein ein und es hieß nun:

Wer unbefugt Brunnen oder .....

Die Gesetzestexte findet man bei
https://lexetius.com/StGB/324,2
(die alten Fassungen ansehen)

Wer´s genauer nachlesen will, lese bei Enzensberger in: Mittelmaß und Wahn das Kapitel "Brunnenvergiftung"

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