Maximilian V. schrieb am 26.02.2022 01:29:
Sikkimoto schrieb am 26.02.2022 01:18:
Die Frage beantwortet sich eigentlich von selbst, oder? Die Grenze ist da, wo das eigene Bündnissystem anfängt. Also nicht in Georgien und nicht in der Ukraine. Ein russischer Einmarsch in Finnland wäre ein Bündnisfall, diesen Einmarsch gibt es aber schlicht nicht.
Da Russland mit dem Einmarsch Offiziell in Finnland droht gibt es diesen nicht. Die Drohung aber sollte man in anbetracht der Ukraine sehr ernst nehmen. Was den Bündnissfall zur folge hätte.
Wenn man von einem Bündisfall redet, dann meint man einen Fall nach Artikel 5 des Nordatlantikvertrages. Wenn also ein Nichtmitglied angegriffen wurde, kann der Bündnisfall per Definition nicht eintreten.
Die EU wiederum kennt keine ähnliche Beistandsverpflichtung, dort kann es also ebenfalls keinen Bündnisfall geben.