"Die ganze Sache steht rechtsstaatlich noch ganz am Anfang. Bislang hat lediglich der Inlandsgeheimdienst die Vermutung, der Mann habe ausländischen Interessen gedient; die Bundesanwaltschaft folgt dem."
Nein, Herr Neuber.
Eine Verhaftung erfolgt in Deutschland nicht allein aufgrund einer Vermutung. Da sind hinreichende Indizien oder Beweise nötig, sonst wäre das illegal.