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    mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2012

    Antwort auf Nicht jede "Nötigung" ist kriminell von Emrymer.

    Emrymer schrieb am 06.06.2023 11:19:

    Steht sogar schon im Artikel:

    Des Weiteren sind die Verkehrsblockaden auch nicht so weit von den Streikmaßnahmen einzelner Eisenbahngewerkschaften oder der Flugpiloten entfernt... Andererseits werden hier Verkehrsblockaden mit durchaus vorhandener Nötigung der Passagiere u.a. zur Steigerung der eigenen materiellen Vergütungsoptionen genutzt...

    Und jeder in der 2. Reihe geparkte oder eine Engstelle zuparkende Lieferwagen hat mindestens dasselbe "Nötigungspotential". Wo bleiben da Ordnungsamt und Polizei?

    Du kannst da mit Sicherheit noch vorbeifahren. Wenn nicht, achte auf die blinkenden, blauen Lichter, es könnte ein Notartzt oder die Feuerwehr sein.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2012

    Re: § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (kwt)

    Antwort auf Re: Kriminalisierung von Kriminalität von Horsti.

    nichts

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    • Horsti

    192 Beiträge seit 08.05.2023

    Antwort auf Nicht jede "Nötigung" ist kriminell von Emrymer.

    Emrymer schrieb am 06.06.2023 11:19:

    Steht sogar schon im Artikel:

    Des Weiteren sind die Verkehrsblockaden auch nicht so weit von den Streikmaßnahmen einzelner Eisenbahngewerkschaften oder der Flugpiloten entfernt... Andererseits werden hier Verkehrsblockaden mit durchaus vorhandener Nötigung der Passagiere u.a. zur Steigerung der eigenen materiellen Vergütungsoptionen genutzt...

    Und jeder in der 2. Reihe geparkte oder eine Engstelle zuparkende Lieferwagen hat mindestens dasselbe "Nötigungspotential". Wo bleiben da Ordnungsamt und Polizei?

    Tjaaa... Das ist doch was ganz anderes!
    Klimaaktivisten blockieren Rettungsfahrzeuge und werden zu Mördern hochstilisiert.
    Die tatsächlichen Täter, wegen denen Menschen sterben - haben doch nur ganz fix Brötchen geholt...

    Bin lange Jahre RTW gefahren.
    Will lieber nicht wissen, wieviele Patienten durch solche Autofahrer krepieren mussten, weil man dann einmal quer durch die City doch einige Minuten länger gebraucht hat.

    Jedenfalls:
    Klimaaktivisten = böse!
    Autofahrer = unschuldig.

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    • Horsti

    192 Beiträge seit 08.05.2023

    Antwort auf Re: § 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten (kwt) von .

    excnnp schrieb am 06.06.2023 12:07:

    nichts

    Kannst Du ja versuchen so auszulegen.
    Verbrenn' Dir aber mit Falschanschuldigung nicht die Pfoten ;)

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  • Avatar von Reiner Fall
    • Reiner Fall

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2016

    Antwort auf Re: Kriminalisierung von Kriminalität von Horsti.

    Horsti schrieb am 06.06.2023 12:01:

    Reiner Fall schrieb am 06.06.2023 11:39:

    Horsti schrieb am 06.06.2023 11:03:

    Karyptis schrieb am 06.06.2023 10:32:

    Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
    Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.

    Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.

    Ich hab seit geraumer Zeit eine Dashcam im Auto und am Rad.
    Soll ich mal alle Autofahrer zur Anzeige bringen, die mich tagtäglich auf heftigste Weise nötigen? Da ist von Drängeln mit Lichthupe, mutwilligem Ausbremsen, Erzwungener Vorfahrt und Überholvorgängen mit 10cm Seitenabstand nun wirklich alles dabei..... Die Falschparker in Rettungs/Feuergassen oder dicken SUVs im Wald des Biosphärengebietes könnte man sich auch mal zur Brust nehmen.

    Ja ja und Sie sind der immer höfliche und zuvorkommende Autofahrer der niiie, unter keinen Umständen etwas falsch macht. Komisch, das hört man erstaunlicherweise von jedem den man fragt.
    Außerdem was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Fahrfehlerchen sind eher weniger strafrechtlich relevant.

    Bei einem selber sind es immer "Fahrfehlerchen".

    Nötigung und Gefährdung sehr wohl! Vor allem da dies in den meisten Fällen vollkommen vorsätzlich passiert.

    Die Klimakleber gut beschrieben.

    Direkt die Polizei rufen, bis zu deren Eintreffen den entsprechenden Autofahrer an der Flucht hindern - und dann schick das Video präsentieren. Klappt wunderbar und ist rechtsstaatlich auch vollkommen in Ordnung.
    Muss man halt etwas robust sein - manche Kandidaten werden handgreiflich. Aber dafür hat man ja schliesslich eine möglichst unscheinbare Kamera zur Beweisaufnahme.

    Wenns spaß macht, jedem Tierchen sein Pläsierchen. Sie sollten eine Hose zum wechseln nicht vergessen.

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  • Avatar von Emrymer
    • Emrymer

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

    Mit Sicherheit?

    Antwort auf Re: Nicht jede "Nötigung" ist kriminell von .

    Du kannst da mit Sicherheit noch vorbeifahren. Wenn nicht, achte auf die blinkenden, blauen Lichter, es könnte ein Notartzt oder die Feuerwehr sein.

    Wenn Sie zwischen Lieferwagen und Einsatzfahrzeugen nicht unterscheiden können, wundert mich allerdings wenig, daß Sie auch nicht zwischen "mit Sicherheit" und "hochriskant auf eigene Gefahr" unterscheiden können...

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  • Avatar von Emrymer
    • Emrymer

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

    Im Stau steht auch ein Fahrzeug vor dem Fahrzeug und nimmt ihm Freiheit

    Antwort auf Re: Nicht jede "Nötigung" ist kriminell von .

    Damit wird dem Fahrzeugführer jede Ausweichmöglichkeit genommen und ihm die Freiheit entzogen.

    Im Stau steht auch ein Fahrzeug genau vor dem Fahrzeug und eins dahinter, und so nehmen sie dem Fahrzeugführer die Freiheit in mindestens demselben Umfang.
    Und wenn ein Fußgänger an einem Zebrastreifen steht, nimmt er dem Fahrzeugführer auch die Freiheit, einfach weiterzufahren (theoretisch jedenfalls, in der Praxis mangeln hinreichend viele Autofahrer einfach drüber).

    Kriminell ist nicht, einen anderen zu beeinflussen. Das geschieht ständig, auch in einer Weise, daß man als Fahrzeugführer keine Wahl der Reaktion hat. Welche Handlung davon als kriminell zu gelten hat, legen Umgangsregeln (wie z.B. Gesetze) fest.
    Und da stellt der Artikel nun eben fest: so klar ist das gar nicht, ob die Mitglieder der "Letzten Generation" überhaupt regelwidrig handeln.

    Man kann natürlich auch das Ordnungsamt rufen, wenn man sich im Stau von den anderen Fahrzeugen "genötigt" fühlt - vielleicht sind das ja auch alles Verbrecher...?

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    • Suicido

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

    Antwort auf Im Stau steht auch ein Fahrzeug vor dem Fahrzeug und nimmt ihm Freiheit von Emrymer.

    Emrymer schrieb am 06.06.2023 13:24:

    Und da stellt der Artikel nun eben fest: so klar ist das gar nicht, ob die Mitglieder der "Letzten Generation" überhaupt regelwidrig handeln.

    Das nimmt der Autor an -rein subjektiv-, er stellt es nicht fest, aber wenn man genau hinschaut...
    Unter anderem kommt §315b Abs. 1 Nummer 2 iVm Abs. 4 und 5 StGB in Betracht.(https://dejure.org/gesetze/StGB/315b.html)
    Und da es sich um den Straßenverkehr handelt: StVO §1 Abs. 2.
    (https://dejure.org/gesetze/StVO/1.html)

    Doch, doch. Die LG ignoriert geltende Regeln, und zwar massiv.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.06.2023 13:53).

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    mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.2015

    also in der schlange an der kasse

    Antwort auf Im Stau steht auch ein Fahrzeug vor dem Fahrzeug und nimmt ihm Freiheit von Emrymer.

    da packt der vor dir seelenruhig ein und zahlt danach
    und der hinter dir legt schon auf und will dich küssen oder so

    und so
    ach ich darf gar nicht anfangen

    moment ich habe es passend
    mit karte bitte
    ach und meine punkte
    und die rote marlboro bitte

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