Ansicht umschalten
« Ältere Neuere » Seite 1 2
Avatar von
  • unbekannter Benutzer

mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

Kriminalisierung von Kriminalität

Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.

Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.

Bewerten
- +
  • Avatar von Horsti
    • Horsti

    192 Beiträge seit 08.05.2023

    Antwort auf Kriminalisierung von Kriminalität von .

    Karyptis schrieb am 06.06.2023 10:32:

    Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
    Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.

    Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.

    Ich hab seit geraumer Zeit eine Dashcam im Auto und am Rad.
    Soll ich mal alle Autofahrer zur Anzeige bringen, die mich tagtäglich auf heftigste Weise nötigen? Da ist von Drängeln mit Lichthupe, mutwilligem Ausbremsen, Erzwungener Vorfahrt und Überholvorgängen mit 10cm Seitenabstand nun wirklich alles dabei..... Die Falschparker in Rettungs/Feuergassen oder dicken SUVs im Wald des Biosphärengebietes könnte man sich auch mal zur Brust nehmen.

    Fahren dürfen Autofahrer soviel sie wollen.
    Auf der Straße!
    Nötigen und Mitmenschen gefährden nicht!

    Ich kann den Klimaaktivisten nur empfehlen einfach mal völlig rechtsstaatlich jeden Autofahrer beim geringsten Vergehen anzuzeigen. So kleine Kameras kosten nicht die Welt.

    DAS wäre doch Mal ein Aktionstag.

    ;)

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Emrymer
    • Emrymer

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

    Nicht jede "Nötigung" ist kriminell

    Antwort auf Kriminalisierung von Kriminalität von .

    Steht sogar schon im Artikel:

    Des Weiteren sind die Verkehrsblockaden auch nicht so weit von den Streikmaßnahmen einzelner Eisenbahngewerkschaften oder der Flugpiloten entfernt... Andererseits werden hier Verkehrsblockaden mit durchaus vorhandener Nötigung der Passagiere u.a. zur Steigerung der eigenen materiellen Vergütungsoptionen genutzt...

    Und jeder in der 2. Reihe geparkte oder eine Engstelle zuparkende Lieferwagen hat mindestens dasselbe "Nötigungspotential". Wo bleiben da Ordnungsamt und Polizei?

    Bewerten
    - +
  • Avatar von
    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.02.2015

    wird eingestellt und zur privatklage überlassen

    Antwort auf Re: Kriminalisierung von Kriminalität von Horsti.

    Ich kann den Klimaaktivisten nur empfehlen einfach mal völlig rechtsstaatlich jeden Autofahrer beim geringsten Vergehen anzuzeigen. So kleine Kameras kosten nicht die Welt.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Suicido
    • Suicido

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2010

    Antwort auf Nicht jede "Nötigung" ist kriminell von Emrymer.

    Emrymer schrieb am 06.06.2023 11:19:

    Steht sogar schon im Artikel:

    Des Weiteren sind die Verkehrsblockaden auch nicht so weit von den Streikmaßnahmen einzelner Eisenbahngewerkschaften oder der Flugpiloten entfernt... Andererseits werden hier Verkehrsblockaden mit durchaus vorhandener Nötigung der Passagiere u.a. zur Steigerung der eigenen materiellen Vergütungsoptionen genutzt...

    Und jeder in der 2. Reihe geparkte oder eine Engstelle zuparkende Lieferwagen hat mindestens dasselbe "Nötigungspotential". Wo bleiben da Ordnungsamt und Polizei?

    Anders herum: wer meldet es denn dem Ordnungsamt bzw. der Polizei?
    Wenn Anzeige erstattet wird, sind die Behörden verpflichtet, der Anzeige nachzugehen. Blöd isses natürlich dann, wenn der Öbeltääter das Terrain vor Eintreffen der Behörden wieder verlassen hat - wovon bei Klebern nicht auszugehen ist.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Horsti
    • Horsti

    192 Beiträge seit 08.05.2023

    Antwort auf wird eingestellt und zur privatklage überlassen von .

    Hm. Meinst Du?
    Bin kein Jurist - aber Strafrecht als Privatklage klingt seltsam für mich.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von
    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2023

    Antwort auf Nicht jede "Nötigung" ist kriminell von Emrymer.

    Die LG nutzt gezielt Engstellen im Straßenverkehr und setzt sich unmittelbar vor das Fahrzeug. Damit wird dem Fahrzeugführer jede Ausweichmöglichkeit genommen und ihm die Freiheit entzogen.

    Ein Streik ist damit nicht zu vergleichen, der ist angekündigt und es besteht zum einen kein Anspruch auf Vertragserfüllung, zum anderen bestehen aber reichlich Ausweichmöglichkeiten. Daher ist ein Streik auch keine Nötigung.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Reiner Fall
    • Reiner Fall

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.01.2016

    Antwort auf Re: Kriminalisierung von Kriminalität von Horsti.

    Horsti schrieb am 06.06.2023 11:03:

    Karyptis schrieb am 06.06.2023 10:32:

    Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
    Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.

    Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.

    Ich hab seit geraumer Zeit eine Dashcam im Auto und am Rad.
    Soll ich mal alle Autofahrer zur Anzeige bringen, die mich tagtäglich auf heftigste Weise nötigen? Da ist von Drängeln mit Lichthupe, mutwilligem Ausbremsen, Erzwungener Vorfahrt und Überholvorgängen mit 10cm Seitenabstand nun wirklich alles dabei..... Die Falschparker in Rettungs/Feuergassen oder dicken SUVs im Wald des Biosphärengebietes könnte man sich auch mal zur Brust nehmen.

    Ja ja und Sie sind der immer höfliche und zuvorkommende Autofahrer der niiie, unter keinen Umständen etwas falsch macht. Komisch, das hört man erstaunlicherweise von jedem den man fragt.
    Außerdem was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Bewerten
    - +
  • Avatar von
    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 18.02.2012

    Antwort auf Re: wird eingestellt und zur privatklage überlassen von Horsti.

    Horsti schrieb am 06.06.2023 11:30:

    Hm. Meinst Du?
    Bin kein Jurist - aber Strafrecht als Privatklage klingt seltsam für mich.

    Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung, da kannst du privat klagen, wenn der Staatsanwalt abwinkt. Das war es dann aber auch fast schon.
    § 374 StPO:
    Hausfriedensbruch, § 123 StGB
    Beleidigungsdelikte nach §§ 185 bis 189 StGB
    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, § 201a Absatz 1 und 2 StGB
    Verletzung des Briefgeheimnisses, § 202 StGB
    Körperverletzung §§ 223 und 229 StGB
    Nötigung, § 240 StGB und Bedrohung, § 241 StGB
    Bestechlichkeit oder Bestechung im geschäftlichen Verkehr, § 299 StGB
    Sachbeschädigung, § 303 StGB
    Vollrausch, § 323a StGB, wenn die im Rausch begangene Tat eine der vorgenannten ist
    Straftat nach § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb und § 23 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
    Bestimmte Straftaten gegen das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz u.ä.

    https://dejure.org/gesetze/StPO/374.html

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Horsti
    • Horsti

    192 Beiträge seit 08.05.2023

    Antwort auf Re: Kriminalisierung von Kriminalität von Reiner Fall.

    Reiner Fall schrieb am 06.06.2023 11:39:

    Horsti schrieb am 06.06.2023 11:03:

    Karyptis schrieb am 06.06.2023 10:32:

    Bei den Straftätern von der LG wird nicht „Protest“ kriminalisiert sondern Kriminalität.
    Gerichte haben bereits festgestellt, dass die Täter der LG den Tatbestand zB der Nötigung verwirklicht haben.

    Protestieren kann die LG so viel sie will, nötigen nicht.

    Ich hab seit geraumer Zeit eine Dashcam im Auto und am Rad.
    Soll ich mal alle Autofahrer zur Anzeige bringen, die mich tagtäglich auf heftigste Weise nötigen? Da ist von Drängeln mit Lichthupe, mutwilligem Ausbremsen, Erzwungener Vorfahrt und Überholvorgängen mit 10cm Seitenabstand nun wirklich alles dabei..... Die Falschparker in Rettungs/Feuergassen oder dicken SUVs im Wald des Biosphärengebietes könnte man sich auch mal zur Brust nehmen.

    Ja ja und Sie sind der immer höfliche und zuvorkommende Autofahrer der niiie, unter keinen Umständen etwas falsch macht. Komisch, das hört man erstaunlicherweise von jedem den man fragt.
    Außerdem was hat das eine mit dem anderen zu tun?

    Fahrfehlerchen sind eher weniger strafrechtlich relevant.
    Nötigung und Gefährdung sehr wohl! Vor allem da dies in den meisten Fällen vollkommen vorsätzlich passiert.

    Direkt die Polizei rufen, bis zu deren Eintreffen den entsprechenden Autofahrer an der Flucht hindern - und dann schick das Video präsentieren. Klappt wunderbar und ist rechtsstaatlich auch vollkommen in Ordnung.
    Muss man halt etwas robust sein - manche Kandidaten werden handgreiflich. Aber dafür hat man ja schliesslich eine möglichst unscheinbare Kamera zur Beweisaufnahme.

    Deine Fahrfehlerchen will niemand hart bestrafen - solange Du niemanden nötigst, gefährdest oder verletzt. Oder die Rettungsgasse blockierst.

    Und was das eine mit dem anderen zu tun hat? Es geht um dieselben Delikte?
    Nötigung, Gefährdung und blockierte Rettungswege.
    Das passiert tagtäglich vorsätzlich.
    Manchmal sogar auch von Klimaaktivisten.

    Ich halte die Klebeaktionen übrigens für wenig zielführend. Platte Reifen und Buttersäure sind viel nachhaltiger. Bin aber aus meinen wilden Jahren raus. Und den heutigen Kids müssen wohl erst mal Eier wachsen, bis sie ihre Protestformen dahingehend gestalten.
    Aber wenn man eh schon mit dem Strafgesetz in Konflikt steht... Ist das bissle Sachbeschädigung halb so wild.
    Und man wird weniger leicht erwischt wie festgeklebt ;)

    Bewerten
    - +
« Ältere Neuere » Seite 1 2
Ansicht umschalten