Und dazu zählt auch Asylmissbrauch, welcher z.B. dann vorliegt wenn Asyl zum Zwecke der Einwanderung in ein Wunsch-Zielland missbraucht wird.
Asylmissbrauch bzw. illegale Einwanderung liegt auch dann vor, wenn dem negativen Asylbescheid und somit der Notwendigkeit zur unmittelbaren Ausreise in das Herkunftsland nicht Folge geleistet wird.
All das und noch viel mehr ist Kriminalität in Folge der illegalen Migration.
PS: Wer Einwandern will, kann und soll das auch tun. Aber dann bitte legal, denn dazu gibt es mehr als genug Methoden. Nur werden dabei, zurecht, bestimmte Vorraussetzungen genknüpft welche der Einwanderungswillige quasi als Art Vorleistung erfüllen muss.