Und was hat der Betriebsrat dazu gesagt?
Der Betriebsrat war gar nicht eingebunden, schließlich ist der Mitarbeiterausweis verpflichtend ( mit Personalratszustimmung); aber darum geht es ja nicht, sondern darum, dass die Pflegekräfte zum Fototermin verpflichtet wurden (Mitarbeiterausweis), um dann ihr Bild in einem Schaukasten auf Station sehen zu müssen - den Mitarbeiterausweis gab es nicht (zumindest nicht im Rahmen der Fotoaktion).
Ein Kollege hat den Betriebsrat informiert, traf sich zu einem Gespräch mit der Kliniksmanagerin und zwei Betriebsratsmitgliedern - ein Gedächtnissgesprächsprotokoll:
Kollege: Frau M. , ich möchte, dass mein Bild von dieser Wand verschwindet.
Frau M (Kliniksmanagerin): machen sie das doch bitte schriftlich.
Betriebsrat (zu Frau M.): sie wissen dass er das nicht muß .
Ein paar Stunden später war das Bild dann nicht mehr im Schaukasten.
Der Kollege arbeitet inzwischen nicht mehr auf der Station, wie auch etliche andere Kolleginnen, die sich gegen die Zurschaustellung ihrer Bilder gewerhrt haben (nach § 22 KunstUrhG etc,)