schlamutzelnase schrieb am 08.04.2021 00:08:
foxbow schrieb am 07.04.2021 09:38:
Und gegebenenfalls sogar die Ehepartner der Kinder. Die Sozialkassen sind SEHR kreativ darin sich vor Zahlungen zu drücken. Da wird dann auch über Bande der Datenschutz ausgehebelt indem von Angehörigen gefordert wird die Vermögensverhältnisse des Partners offenzulegen. Wenn man das dann mit Verweis auf den Datenschutz verweigert, wird der Antrag einfach noch mal zugeschickt - und wieder ein paar Wochen die Zahlung verzögert.
Dazu hier
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/gesundheit-pflege/pflegeantrag-und-leistungen/elternunterhalt-kinder-zahlen-erst-ab-100000-euro-jahreseinkommen-28892Entscheidend für die Prüfung der Einkommensgrenze ist nur das Einkommen des Kindes. Sollten Sie also zusammen mit dem Einkommen Ihres Ehepartners auf mehr als 100.000 Euro kommen, verpflichtet das nicht zum Unterhalt für Ihre Eltern – nur Ihr eigenes Einkommen gilt.
Das ist zumindest der Bremer Sozialkasse egal. In deren Formular wird explizit um Vermögensauskunft des Partners gebeten. Vermutlich frei nach dem Motto: "Man kann es ja mal versuchen. Und wenn der Antragsteller sich sich nicht schlau macht, können wir da ja nichts für."
Das weiss ich nicht aus Erzählungen, sondern weil ich meiner Frau klar machen konnte, dass das Amt sich nicht an sie wenden darf, um Auskünfte über meine Vermögensverhältnisse zu kriegen.