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Avatar von Emrymer
  • Emrymer

mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

Überlegung zur Abhilfe der Tranzparenzminderung

Es sei denn, sie setzt sich vor den Computer, während der Fernsehrat tagt, und verfolgt den Livestream, in dem eventuell der betreffende Fall angesprochen wird. Eine Aufzeichnung der Sitzungen wird hingegen nicht zur Verfügung gestellt.

Daß das keine Transparenz, sondern Transparenzverweigerung ist, ist offenkundig.

Aber... ist es eigentlich verboten, einen Computer darauf einzustellen, daß er den Lifestream transkribiert? (Aufnehmen mit Bild ist schwieriger, aber ein Wortprotokoll sollte weniger kritisch sein, nehme ich an?) Ein entsprechendes Skript sollte doch nicht zu kompliziert aufzusetzen sein.
Dann könnte man zumindest später am Transkript noch feststellen, mit welchen Argumenten vom wem in welcher Weise mit Beschwerden umgegangen ist, obwohl man zum Zeitpunkt des Streams etwas anderes zu tun hatte.

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  • Avatar von pewoo
    • pewoo

    mehr als 1000 Beiträge seit 21.07.2016

    Antwort auf Überlegung zur Abhilfe der Tranzparenzminderung von Emrymer.

    Das kann man vermutlich machen, aber wer will das ernsthaft lesen? Außer dem jeweiligen Einreicher der Beschwerde.

    Wer das Programm nicht mag, wird es nicht schauen. Und folglich auch keine Beschwerden einreichen.

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  • Avatar von Emrymer
    • Emrymer

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.08.2020

    Antwort auf Re: Überlegung zur Abhilfe der Tranzparenzminderung von pewoo.

    Wer das lesen will?
    Journalisten etwa.
    Oder Kritiker / "Störenfriede", die diesen "Anstalten" durchaus etwas genauer auf die Finger gucken, als es der "Normalbürger" so tut.

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