Es sei denn, sie setzt sich vor den Computer, während der Fernsehrat tagt, und verfolgt den Livestream, in dem eventuell der betreffende Fall angesprochen wird. Eine Aufzeichnung der Sitzungen wird hingegen nicht zur Verfügung gestellt.
Daß das keine Transparenz, sondern Transparenzverweigerung ist, ist offenkundig.
Aber... ist es eigentlich verboten, einen Computer darauf einzustellen, daß er den Lifestream transkribiert? (Aufnehmen mit Bild ist schwieriger, aber ein Wortprotokoll sollte weniger kritisch sein, nehme ich an?) Ein entsprechendes Skript sollte doch nicht zu kompliziert aufzusetzen sein.
Dann könnte man zumindest später am Transkript noch feststellen, mit welchen Argumenten vom wem in welcher Weise mit Beschwerden umgegangen ist, obwohl man zum Zeitpunkt des Streams etwas anderes zu tun hatte.