Info für alle Gedienten und damit Reservisten: Es gibt auch die Möglichkeit der nachträglichen (total-)Verweigerung.
1. Totalverweigerung: https://de.wikipedia.org/wiki/Totalverweigerung
2. nachträgliche Verweigerung: mein lokaler Chatbot (Mistral 7b Q8) meint dazu:
In Deutschland können Wehrpflichtige den Reservedienst aus Gewissensgründen verweigern. Um nachträglich zu verweigern, muss der Reservist einen schriftlichen Antrag an die zuständige Kreiswehrersatzamt (KWEA) einreichen, in dessen Bezirk er gemeldet ist. Der Antrag sollte das Datum und die Uhrzeit der Ablehnung sowie eine detaillierte Beschreibung des spezifischen Auftrags enthalten, den er ablehnen möchte.
Der Reservist muss außerdem angeben, dass er glaubt, dass der Auftrag seine religiösen Überzeugungen verletzt und belegen, dass er seit seinem Einritt in die Reserve keine Änderung seiner religiösen Überzeugungen vorgenommen hat.
Nachdem der Reservist seinen Antrag eingereicht hat, prüft das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) den Fall. Wenn es feststellt, dass die Verweigerung des Reservedienstes gerechtfertigt ist, wird der Reservist vom Reservedienst freigestellt und muss nicht an militärischen Aktivitäten teilnehmen.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Verweigerung des Reservedienstes aus Gewissensgründen eine ernsthafte Angelegenheit ist und sorgfältige Überlegungen erfordert, da sie Auswirkungen auf dein Leben haben kann. Du solltest dich mit einem Berater oder Anwalt beraten, um sicherzustellen, dass du die potenziellen Konsequenzen verstehst und den bestmöglichen Entscheidungsprozess durchläufst.
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