Ansicht umschalten
Avatar von verus21
  • verus21

696 Beiträge seit 11.08.2022

Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.

Du solltest mit Wärmedämmung aufhören, wenn du mit ca 20% der "Passivhaus" Sanierungskosten so 80% der Einsparungen erreicht hast (so als grober Anhaltspunkt)

Der Rest ist raus geworfenes Geld, denn dann kommt man meistens in Amortisationszeiträume von jenseits 20 Jahren.

Bewerten
- +
  1. - stefano2050 -20 Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
    1. foobar 70 Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
      1. stefano2050   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
    2. xj12 10 Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
      1. stefano2050   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
    3. verus21   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
      1. stefano2050   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
        1. verus21   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
          1. stefano2050   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
            1. verus21   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
              1. stefano2050   Re: Wer hat dem Autor das erzählt? Nach 30 Jahren Wechselpflicht gibt es nicht.
Ansicht umschalten