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  • Hollemann-Wieberg

mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.2022

Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ...

Da spricht der Kanzler bei Belastungen vom ganz großen "wir" - nur ist es ja so das wir eskalierende Kosten haben während "die" absurde Profite einfahren, steuerfrei.

Wie kann ein Scholz von wir reden, wenn Amazon und Co. trotz Mrd. Gewinnen keine Steuern bezahlen im "hier"? Merkels "wir schaffen das" hat auch keinen DAX Konzern belastet.

Und bei den aktuellen Rohölpreisen macht "Big Oil" die ganz große Kohle - nicht "wir".

Der Teil, der nicht wie "wir" die Kosten tragen müssen, hat in der Corona Krise z. T. Vermögenszuwächse von 20-40% erfahren.

Es kann unten kein "wir" geben wenn oben nicht belastet wird. Ich werde nicht die Waffe in die Hand nehmen damit Amazon und Starbucks weiterhin steuerfrei Kohle machen während mein Wohlstand und meine Altersabsicherung in die Hände von Big Oil, Kraus Maffei, Amazon und Co. gehen.

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  • Avatar von Komma
    • Komma

    mehr als 1000 Beiträge seit 01.10.2010

    Antwort auf Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von Hollemann-Wieberg.

    Hollemann-Wieberg schrieb am 24.06.2022 10:01:

    Da spricht der Kanzler bei Belastungen vom ganz großen "wir" - nur ist es ja so das wir eskalierende Kosten haben während "die" absurde Profite einfahren, steuerfrei.

    Wie kann ein Scholz von wir reden, wenn Amazon und Co. trotz Mrd. Gewinnen keine Steuern bezahlen im "hier"? Merkels "wir schaffen das" hat auch keinen DAX Konzern belastet.

    Und bei den aktuellen Rohölpreisen macht "Big Oil" die ganz große Kohle - nicht "wir".

    Der Teil, der nicht wie "wir" die Kosten tragen müssen, hat in der Corona Krise z. T. Vermögenszuwächse von 20-40% erfahren.

    Es kann unten kein "wir" geben wenn oben nicht belastet wird. Ich werde nicht die Waffe in die Hand nehmen damit Amazon und Starbucks weiterhin steuerfrei Kohle machen während mein Wohlstand und meine Altersabsicherung in die Hände von Big Oil, Kraus Maffei, Amazon und Co. gehen.

    Dann wende dich doch an Putin, der hat es doch alleine in der Hand, dass wieder Frieden herrscht, indem er sich aus der Ukraine zurückzieht.

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    • Hollemann-Wieberg

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.04.2022

    Wegen der EU und BRD Steuergesetzgebung ...

    Antwort auf Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von Komma.

    "Dann wende dich doch an Putin"

    Mit Verlaub, Sie machen sich gerade lächerlich. Was hat Putin damit zu tun das ich die Lasten der Krise gerne auf alle verteilt sehen möchte. Was hat Putin damit zu tun das Amazon weniger Steuern bezahlt als ich als Einzelperson?

    Es war der Kanzler der von "wir" gesprochen hat, nicht ich und nicht Putin.

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  • Avatar von HerrMeLin
    • HerrMeLin

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

    Antwort auf Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von Komma.

    Komma schrieb am 24.06.2022 12:13:

    Hollemann-Wieberg schrieb am 24.06.2022 10:01:

    Da spricht der Kanzler bei Belastungen vom ganz großen "wir" - nur ist es ja so das wir eskalierende Kosten haben während "die" absurde Profite einfahren, steuerfrei.

    Wie kann ein Scholz von wir reden, wenn Amazon und Co. trotz Mrd. Gewinnen keine Steuern bezahlen im "hier"? Merkels "wir schaffen das" hat auch keinen DAX Konzern belastet.

    Und bei den aktuellen Rohölpreisen macht "Big Oil" die ganz große Kohle - nicht "wir".

    Der Teil, der nicht wie "wir" die Kosten tragen müssen, hat in der Corona Krise z. T. Vermögenszuwächse von 20-40% erfahren.

    Es kann unten kein "wir" geben wenn oben nicht belastet wird. Ich werde nicht die Waffe in die Hand nehmen damit Amazon und Starbucks weiterhin steuerfrei Kohle machen während mein Wohlstand und meine Altersabsicherung in die Hände von Big Oil, Kraus Maffei, Amazon und Co. gehen.

    Dann wende dich doch an Putin, der hat es doch alleine in der Hand, dass wieder Frieden herrscht, indem er sich aus der Ukraine zurückzieht.

    Die Aussage, Russland/Putin sei alleiniger Kriegsverursacher, wurde bereits mehrfach widerlegt. Zumindest die Ukrainer - aber auch die USA/NATO - hätten es vor dem Krieg in der Hand gehabt, die NATO (wie ehemals versprochen) nicht nach Osten auszubreiten - und schon hätte Russland keinen Krieg begonnen. Haben sie aber nicht - mit den entsprechenden Folgen...

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  • Avatar von Alex Riemenschneider
    • Alex Riemenschneider

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

    Re: Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ...

    Antwort auf Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von HerrMeLin.

    HerrMeLin schrieb am Heute, 16:25:

    Zumindest die Ukrainer - aber auch die USA/NATO - hätten es vor dem Krieg in der Hand gehabt, die NATO (wie ehemals versprochen) nicht nach Osten auszubreiten - und schon hätte Russland keinen Krieg begonnen. Haben sie aber nicht - mit den entsprechenden Folgen...

    Wann genau ist die Ukraine denn Mitglied der NATO geworden?

    Und wieso sollte die Ukraine für seine Entscheidungen Russland um Erlaubnis bitten müssen?

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  • Avatar von HerrMeLin
    • HerrMeLin

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

    Antwort auf Re: Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von Alex Riemenschneider.

    Alex Riemenschneider schrieb am 24.06.2022 19:53:

    HerrMeLin schrieb am Heute, 16:25:

    Zumindest die Ukrainer - aber auch die USA/NATO - hätten es vor dem Krieg in der Hand gehabt, die NATO (wie ehemals versprochen) nicht nach Osten auszubreiten - und schon hätte Russland keinen Krieg begonnen. Haben sie aber nicht - mit den entsprechenden Folgen...

    Wann genau ist die Ukraine denn Mitglied der NATO geworden?

    Die Ukraine hat sich die angestrebte Mitgliedschaft in der NATO im Jahr 2019 in die Verfassung geschrieben. Dadurch war der Weg festgelegt und die Mitgliedschaft unvermeidlich.

    Und wieso sollte die Ukraine für seine Entscheidungen Russland um Erlaubnis bitten müssen?

    Grundlage hierfür ist das OSZE-Abkommen, das alle Europäischen Staaten unterschrieben haben, in dem es heißt:

    "Gedenkerklärung von Astana auf dem Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft"
    (<https://www.osce.org/files/f/documents/4/e/74988.pdf>)

    Zitat: "3. Die Sicherheit jedes Teilnehmerstaats ist untrennbar mit der Sicherheit aller anderen verbunden. Jeder Teilnehmerstaat hat das gleiche Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem einzelnen Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnissen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern. Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Staat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen respektieren. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen."

    und weiter aus WP:

    "Der äußere Souveränitsanspruch eines Staates konkurriert mit dem souveränen Willen anderer Staaten, der formal gesehen jeweils gleichwertig ist. Das Völkerrecht, das auf dem Grundsatz der Gleichheit souveräner Staaten beruht, setzt dem Souveränitätsanspruch Grenzen. Diese Grenzen sind in erster Linie machtpolitisch vorhanden. Im modernen nationalstaatlichen Verständnis der Souveränität sind Staaten Akteure, deren Willensausübung nach außen nicht nur durch die machtpolitischen Verhältnisse, sondern auch durch das Völkerrecht Grenzen gesetzt sind."

    <https://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t#Souver%C3%A4nit%C3%A4t_im_V%C3%B6lkerrecht>

    Nachtrag: Ach, übrigens, inzwischen sollte das alles bekannt sein und solche Fragen nicht mehr gestellt werden müssen - außer, man möchte unbedingt polemisieren.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (24.06.2022 20:51).

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  • Avatar von umbhaki
    • umbhaki

    mehr als 1000 Beiträge seit 29.01.2012

    Wo die Ukraine überall Mitglied ist …

    Antwort auf Re: Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von Alex Riemenschneider.

    Wann genau ist die Ukraine denn Mitglied der NATO geworden?

    Das fragen Sie am besten den ukrainischen Präsidentenberater Alexey Arestovich:
    „Zelensky Adviser: Ukraine ‘De Facto in NATO’ Already“

    https://www.islamtimes.org/en/news/1000656/zelensky-adviser-ukraine-de-facto-in-nato-already

    https://detv.us/2022/06/23/ukraine-de-facto-already-in-nato-rt-de/

    (Zufällig ausgewählte Links, das ukrainische Original habe ich gerade zu meinem Ärger nicht wiedergefunden)

    Übrigens pfeifen das auf der ganzen Welt die Spatzen längst von den Dächern, dass angesichts der militärischen Unterstützung, die die Ukraine vornehmlich aus Nato-Staaten erhält, man von einer „De-Fakto-Mitgliedschaft“ sprechen kann. Deshalb nennt man die ganze mörderische Veranstaltung dort ja auch einen Stellvertreterkrieg.

    Beachten Sie in den Links übrigens auch Arestovichs Gedanken zur jetzt vollzogenen Mitgliedschaft der Ukraine in der Drei-Meere-Initiative (Trimarium). nach seiner Lesart ist das sozusagen gleich noch der der EU-Einstieg durch den Nebeneingang.

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  • Avatar von Alex Riemenschneider
    • Alex Riemenschneider

    mehr als 1000 Beiträge seit 02.06.2019

    Antwort auf Re: Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von HerrMeLin.

    HerrMeLin schrieb am 24.06.2022 20:47:

    Alex Riemenschneider schrieb am 24.06.2022 19:53:

    HerrMeLin schrieb am Heute, 16:25:

    Zumindest die Ukrainer - aber auch die USA/NATO - hätten es vor dem Krieg in der Hand gehabt, die NATO (wie ehemals versprochen) nicht nach Osten auszubreiten - und schon hätte Russland keinen Krieg begonnen. Haben sie aber nicht - mit den entsprechenden Folgen...

    Wann genau ist die Ukraine denn Mitglied der NATO geworden?

    Die Ukraine hat sich die angestrebte Mitgliedschaft in der NATO im Jahr 2019 in die Verfassung geschrieben. Dadurch war der Weg festgelegt und die Mitgliedschaft unvermeidlich.

    Und wenn ein Land es sich in die Verfassung schreibt bindet das die NATO und sie muss dem Beitritt zustimmen?

    Und wieso sollte die Ukraine für seine Entscheidungen Russland um Erlaubnis bitten müssen?

    Grundlage hierfür ist das OSZE-Abkommen, das alle Europäischen Staaten unterschrieben haben, in dem es heißt:

    "Gedenkerklärung von Astana auf dem Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft"
    (<https://www.osce.org/files/f/documents/4/e/74988.pdf>)

    Zitat: "3. Die Sicherheit jedes Teilnehmerstaats ist untrennbar mit der Sicherheit aller anderen verbunden. Jeder Teilnehmerstaat hat das gleiche Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem einzelnen Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnissen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern. Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Staat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen respektieren. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen."

    Also eine "Gedenkerklärung" ist kein Abkommen. Ein Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen muss. Zum Beispiel eine Ratifizierung der Unterschrift durch die zuständigen Gremien der Staaten.
    Inhaltlich sind das sind Selbstverständlichkeiten, wie sie auch aus der UN-Charta bekannt sind. Da kann man den von mir fett markierten Teil natürlich getrost ignorieren, wenn man ignoriert oder erst gar nicht weiß, dass solche Dokumente (seien sie Erklärungen, Verträge oder sonst etwas) in der juristischen Fiktion (bitte den Begriff selbst erarbeiten, ich habe keine Lust alles zu erklären) als "inhärent Widerspruchsfrei" gesehen werden. Das heisst, dass die Sätze nicht einzeln nebeneinander interpretiert werden, als hätten sie untereinander keine Verbindung. Vielmehr wird so ein Dokument als in seiner Gesamtheit widerspruchsfrei angesehen. Damit kann keine Handlung, die im Rahmen des Dokuments als zulässig beschrieben ist, gleichzeitig unzulässig im Rahmen des Dokuments sein. Wenn die juristische Fiktion der Widerspruchsfreiheit zu sehr strapaziert wird, freuen sich bei Verträgen immer die Anwälte und die Richter fangen an zu seufzen. Das ist hier aber nicht der Fall.

    und weiter aus WP:

    "Der äußere Souveränitsanspruch eines Staates konkurriert mit dem souveränen Willen anderer Staaten, der formal gesehen jeweils gleichwertig ist. Das Völkerrecht, das auf dem Grundsatz der Gleichheit souveräner Staaten beruht, setzt dem Souveränitätsanspruch Grenzen. Diese Grenzen sind in erster Linie machtpolitisch vorhanden. Im modernen nationalstaatlichen Verständnis der Souveränität sind Staaten Akteure, deren Willensausübung nach außen nicht nur durch die machtpolitischen Verhältnisse, sondern auch durch das Völkerrecht Grenzen gesetzt sind."

    <https://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t#Souver%C3%A4nit%C3%A4t_im_V%C3%B6lkerrecht>

    Und wo soll das Belegen, dass die Ukraine Russland um Erlaubnis für die Wahl seines Verteidigungsbündnisses fragen muss?

    Nachtrag: Ach, übrigens, inzwischen sollte das alles bekannt sein und solche Fragen nicht mehr gestellt werden müssen - außer, man möchte unbedingt polemisieren.

    Stimmt. Das sind wirklich Grundlagen, gemeinsame politische Erklärungen von Verträgen auseinanderhalten zu können.

    Diese Art der Argumentation wäre ja selbst Russland zu peinlich, weshalb sie in ihrer offiziellen Argumentation zwar so ziemlich jeden Strohhalm heranziehen aber auch nicht so tief herabsinken, irgendwelche politischen Erklärungen auf Konferenzen als völkerrechtlich verbindlich zu bezeichnen.

    Nicht, dass Dir dieser Umstand irgendwie zu denken geben würde...

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    • HerrMeLin

    mehr als 1000 Beiträge seit 25.06.2001

    Antwort auf Re: Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von Alex Riemenschneider.

    Alex Riemenschneider schrieb am 24.06.2022 23:32:

    HerrMeLin schrieb am 24.06.2022 20:47:

    Alex Riemenschneider schrieb am 24.06.2022 19:53:

    HerrMeLin schrieb am Heute, 16:25:

    Zumindest die Ukrainer - aber auch die USA/NATO - hätten es vor dem Krieg in der Hand gehabt, die NATO (wie ehemals versprochen) nicht nach Osten auszubreiten - und schon hätte Russland keinen Krieg begonnen. Haben sie aber nicht - mit den entsprechenden Folgen...

    Wann genau ist die Ukraine denn Mitglied der NATO geworden?

    Die Ukraine hat sich die angestrebte Mitgliedschaft in der NATO im Jahr 2019 in die Verfassung geschrieben. Dadurch war der Weg festgelegt und die Mitgliedschaft unvermeidlich.

    Und wenn ein Land es sich in die Verfassung schreibt bindet das die NATO und sie muss dem Beitritt zustimmen?

    Das nicht, aber, wie ich schon schrieb, wurde der Weg, der Beitritt wurde unumstößlich festgelegt. Außerdem wüsste ich nicht, dass die NATO den Beitritt der Ukraine nicht wollte.

    Und wieso sollte die Ukraine für seine Entscheidungen Russland um Erlaubnis bitten müssen?

    Grundlage hierfür ist das OSZE-Abkommen, das alle Europäischen Staaten unterschrieben haben, in dem es heißt:

    "Gedenkerklärung von Astana auf dem Weg zu einer Sicherheitsgemeinschaft"
    (<https://www.osce.org/files/f/documents/4/e/74988.pdf>)

    Zitat: "3. Die Sicherheit jedes Teilnehmerstaats ist untrennbar mit der Sicherheit aller anderen verbunden. Jeder Teilnehmerstaat hat das gleiche Recht auf Sicherheit. Wir bekräftigen das jedem einzelnen Teilnehmerstaat innewohnende Recht, seine Sicherheitsvereinbarungen einschließlich von Bündnissen frei zu wählen oder diese im Laufe ihrer Entwicklung zu verändern. Jeder Staat hat auch das Recht auf Neutralität. Jeder Staat wird diesbezüglich die Rechte aller anderen respektieren. Sie werden ihre Sicherheit nicht auf Kosten der Sicherheit anderer Staaten festigen."

    Also eine "Gedenkerklärung" ist kein Abkommen. Ein Abkommen ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen muss. Zum Beispiel eine Ratifizierung der Unterschrift durch die zuständigen Gremien der Staaten.
    Inhaltlich sind das sind Selbstverständlichkeiten, wie sie auch aus der UN-Charta bekannt sind. Da kann man den von mir fett markierten Teil natürlich getrost ignorieren, wenn man ignoriert oder erst gar nicht weiß, dass solche Dokumente (seien sie Erklärungen, Verträge oder sonst etwas) in der juristischen Fiktion (bitte den Begriff selbst erarbeiten, ich habe keine Lust alles zu erklären) als "inhärent Widerspruchsfrei" gesehen werden. Das heisst, dass die Sätze nicht einzeln nebeneinander interpretiert werden, als hätten sie untereinander keine Verbindung. Vielmehr wird so ein Dokument als in seiner Gesamtheit widerspruchsfrei angesehen. Damit kann keine Handlung, die im Rahmen des Dokuments als zulässig beschrieben ist, gleichzeitig unzulässig im Rahmen des Dokuments sein. Wenn die juristische Fiktion der Widerspruchsfreiheit zu sehr strapaziert wird, freuen sich bei Verträgen immer die Anwälte und die Richter fangen an zu seufzen. Das ist hier aber nicht der Fall.

    Man kann natürlich alles zerreden und gerade als Jurist muss man manchmal noch die mieseste Rechtslücke aus der Tasche ziehen, wenn man gewinnen will. So funktioniert die Welt aber nicht, um nicht zu sagen, das ist Lebens- und Wirklichkeitsfremd. Ja, manchmal wird sogar behauptet, was nur mündlich vereinbart wurde, wäre gar kein Vertrag/Abkommen und hätte keine Gültigkeit.

    Dem ist aber nicht so!

    Geschäfte funktionieren nie ohne Vertrauen. Vertrauen ist die Basis, Handeln und Verstehen nach Treu und Glauben die Grundlage. Verträge können weiterhin auch mündlich geschlossen werden und haben Gültigkeit.

    Fakt ist, dass hier eine gegenseitige Willenserklärung aller europäischen Staaten vorliegt, an welche Regeln sich die Staaten zu halten haben, wenn die Sicherheit in Europa dauerhaft verbessert werden und Frieden Einzug halten soll.

    und weiter aus WP:

    "Der äußere Souveränitsanspruch eines Staates konkurriert mit dem souveränen Willen anderer Staaten, der formal gesehen jeweils gleichwertig ist. Das Völkerrecht, das auf dem Grundsatz der Gleichheit souveräner Staaten beruht, setzt dem Souveränitätsanspruch Grenzen. Diese Grenzen sind in erster Linie machtpolitisch vorhanden. Im modernen nationalstaatlichen Verständnis der Souveränität sind Staaten Akteure, deren Willensausübung nach außen nicht nur durch die machtpolitischen Verhältnisse, sondern auch durch das Völkerrecht Grenzen gesetzt sind."

    <https://de.wikipedia.org/wiki/Souver%C3%A4nit%C3%A4t#Souver%C3%A4nit%C3%A4t_im_V%C3%B6lkerrecht>

    Und wo soll das Belegen, dass die Ukraine Russland um Erlaubnis für die Wahl seines Verteidigungsbündnisses fragen muss?

    Der Beleg ergibt sich aus der Willenserklärung. Ich hatte Dir die entsprechenden Stellen fett oder unterstrichen markiert.

    Ich habe den Eindruck, Du möchtest gar nicht verstehen.

    Nachtrag: Ach, übrigens, inzwischen sollte das alles bekannt sein und solche Fragen nicht mehr gestellt werden müssen - außer, man möchte unbedingt polemisieren.

    Stimmt. Das sind wirklich Grundlagen, gemeinsame politische Erklärungen von Verträgen auseinanderhalten zu können.

    Ja, es sind Verträge.

    Auf jedem Pferdemarkt, sehr oft in der Geschäftswelt und vor allen Dingen in den Hinterzimmern der Politik würde man Dir in den Hintern treten, wenn Du deinen per Handschlag besiegelten mündlichen Vertrag nicht einhalten würdest. Zu Recht!

    Diese Art der Argumentation wäre ja selbst Russland zu peinlich, weshalb sie in ihrer offiziellen Argumentation zwar so ziemlich jeden Strohhalm heranziehen aber auch nicht so tief herabsinken, irgendwelche politischen Erklärungen auf Konferenzen als völkerrechtlich verbindlich zu bezeichnen.

    Dann solltest Du mal Putins Reden vom 22.02. und 24.02.2022 lesen...

    Diese Willenserklärungen sind verbindliche Verträge. Selbst die nur mündliche existierende Vereinbarung, die NATO nicht nach Osten zu erweitern, ist ein verbindlicher Vertrag.

    Nicht, dass Dir dieser Umstand irgendwie zu denken geben würde...

    Nicht, dass Dir diese Umstände irgendwie zu denken geben würden...

    Edit: Typo

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (25.06.2022 07:14).

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  • Avatar von Ignoramus-et-Ignorabimus
    • Ignoramus-et-Ignorabimus

    mehr als 1000 Beiträge seit 07.11.2017

    Antwort auf Re: Re: Ansprechen sollte man auch das das Geld ja nicht weg ist ... von HerrMeLin.

    HerrMeLin schrieb am 25.06.2022 07:10:

    Ja, manchmal wird sogar behauptet, was nur mündlich vereinbart wurde, wäre gar kein Vertrag/Abkommen und hätte keine Gültigkeit.

    Dem ist aber nicht so!

    Geschäfte funktionieren nie ohne Vertrauen. Vertrauen ist die Basis, Handeln und Verstehen nach Treu und Glauben die Grundlage. Verträge können weiterhin auch mündlich geschlossen werden und haben Gültigkeit.

    oh, oh ... ein Küchenjurist, der seine unvollständigen Kenntnisse des BGB mal eben ganz zwanglos auf's Völkerrecht übertragen möchte .... nur so als Hinweis. Selbst banale Kaufverträge können die Schriftform erfordern. Zwingend etwa, wenn es um Immobiliengeschäftte geht. Aber du hältst vermutlich auch eine Preisauszeichnung für ein Angebot ;)

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