Die Klausel in der UNO-Charta ist eine Kann-Bestimmung (man kann als Mitglied einem angegriffenen Land helfen).
Die NATO-Beistandsklausel ist hingegen eine Muss-Bestimmung (man muss als Mitglied einem angegriffenen Land helfen, auch wenn Art und Weise der Hilfe offen gelassen wurde).