Ansicht umschalten
Avatar von RosaLeichtsinn
  • RosaLeichtsinn

238 Beiträge seit 19.01.2021

zu schön um wahr zu sein

M.E. sollte im Interesse des Gemeinwohls bei jeder Veräußerung von Immobilien dem jeweiligen Bewohner/tatsächlichen Nutzer ein gesetztl. Vorkaufsrecht eingeräumt werden und erst nach ausdrücklichen Verzicht ein Kaufvertrag mit Dritten zustande kommen dürfen. Das würde den meisten Immobilien bes. im Altbaubereich nur gut tun, Leerstand würde vermieden werden u. auch die Billo-billig Reparaturen/Sanierungen hätten ein Ende...

Bewerten
- +
  • Avatar von jungspund
    • jungspund

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.08.2002

    Antwort auf zu schön um wahr zu sein von RosaLeichtsinn.

    RosaLeichtsinn schrieb am 23.02.2021 12:25:

    M.E. sollte im Interesse des Gemeinwohls bei jeder Veräußerung von Immobilien dem jeweiligen Bewohner/tatsächlichen Nutzer ein gesetztl. Vorkaufsrecht ei Ende...

    Vorkaufsrecht bedeutet, das du in den Vertrag zum (nicht von dir) verhandelten Preis eintreten kannst.
    Der Käufer muss also 1) das Geld haben, und das i.A. innerhalb von 14 Tagen
    und ich sehe da 2) unglaubliche Optionen für Geschäfte zu Lasten Dritter.

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten