Antwort auf Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotzern, von robbypeer.
Im Falle von Enteignungen würden die Überschüsse in Verbesserungen zum Wohl der Mieter gesteckt.
Hat die DDR ja auch so gemacht :-)
Antwort auf Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotzern, von robbypeer.
Im Falle von Enteignungen würden die Überschüsse in Verbesserungen zum Wohl der Mieter gesteckt.
Hat die DDR ja auch so gemacht :-)
Antwort auf Re: Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotze von Tsu Tang.
Angemessen kann eine Entschädigung laut GG auch sein, wenn sie Null ist. Es muss nur ein GEsetz dafür gemacht werden und da braucht man nur eine einfache Mehrheit.
Antwort auf Re: Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotze von Karolis.
Hi,
"Angemessen kann kann für Diebstahl auch das Handabhacken sein. Es muss nur ein GEsetz dafür gemacht werden und da braucht man nur eine einfache Mehrheit."
Mal davon abgesehen, dass die Rechtsprechung eben keine entschädigungslose Enteignung vorsieht ist es erschreckend, wie schnell manche Menschen ihre volkommene Hemmungslosigkeit offen zeigen.
Bye
Antwort auf Re: Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotze von Tsu Tang.
Die Rechtsprechung kann nur auf Basis von Gesetzen urteilen und wenn ein Gesetz beschlossen wird, das keine Entschädigung vorsieht, dann kann daran auch die Rechtsprechung nichts ändern. Das GG sieht keine Mindestentschädigung vor.
Antwort auf Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotzern, von robbypeer.
das mag für das Shithole Berlin zutreffen... deutschlandweit sieht das Bild aber ganz anders aus, hier sind die vermieteten Wohnungen mehrheitlich in Privatbesitz.
Antwort auf Re: Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotze von Karolis.
Karolis schrieb am 24.02.2021 07:00:
Die Rechtsprechung kann nur auf Basis von Gesetzen urteilen und wenn ein Gesetz beschlossen wird, das keine Entschädigung vorsieht, dann kann daran auch die Rechtsprechung nichts ändern.
Doch, der Klageweg ist explizit offen.
GG Art. 14 (3): Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Das GG sieht keine Mindestentschädigung vor.
Rechtsverdreherische Wortklauberei. Damit null angemessen ist, müssten die Juristen sich aber schon ziemlich anstrengen.
Antwort auf Re: Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotze von Karolis.
Hi,
Leseempfehlung:
https://www.juracademy.de/staatshaftungsrecht/entschaedigung-enteignung.html
Das GG verlangt explizit eine Entschädigung die "unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen" sei.
Dazu gibt es auch bereits eine Rechtsauffassung:
http://www.immobilienrecht-ratgeber.de/immobilienrecht/enteignungsrecht/entschaedigung.html
Bye
Antwort auf Re: Das Gegenteil ist der Fall: Momentan landen Gewinne bei asozialen Schmarotze von Tsu Tang.
Das BVerfG nimmt hier die übliche kommunistische Sichtweise ein, dass dem der hat, alles genommen werden darf und das "gerecht" ist. Es reicht also ein einfaches Gesetz für entschädigungslose Enteignungen.