Antwort auf Re: Wenn Dir das Angebot im Kaufladen ... von Christoph Morrison.
Christoph Morrison schrieb am 24.07.2023 22:10:
jc1 schrieb am 24.07.2023 15:43:
...nicht paßt, dann kaufst Du einfach den nächstbesten Krempel, nur damit das Bruttosozialprodukt steigt, oder wie?
Das ist ein sehr dämlicher Vergleich.
Dann paßt er ja völlig zu Deinem Vorschlag:
Betrachte beides als Informationsfluss - bei einem Ersatzkauf erfährt der bestrafte Verkäufer gar nicht, dass er bestraft wurde; bei einer Wahl schon.
Sowohl der Verkäufer, wie Du den Anbieter nennst als auch die Passivwähler (also die Nominierten bzw. ihre Parteien) haben ja Einblick in ihre jeweiligen Statistiken und genausowenig, wie der bestrafte Anbieter, den Du Verkäufer nennst, erfährt der Kandidat, ob und wer das Konkurrenzprodukt gewählt hat. Aber beide erfahren, daß das von ihnen feilgebotene Produkt wenig Anklang findet. Paßt also auch diesbezüglich. Was gibt's also zu meckern?
Oder verwechselst Du die Nichtwähler mit denen, die leere Stimmzettel eintüten und in die "Urne" werfen?
Nein. Dann hätte ich geschrieben "Leute, die zu dumm für zwei Kreuze sind oder eine komische Protestwahl machen wollen".
Aber ernsthaft, was bringt Nicht-Wahl? Das gute Gefühl, gar nichts getan zu haben?
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Es geht meinerseits nicht um Gefühle, sondern um Finanz- bzw. Zeitmanagement. Weder Zeit damit zu verplempern, sich in Programmatiken zu vertiefen, die selbst bei Wahlsiegen ihrer Verfasser nicht einklagbar umgesetzt werden noch Krempel zu kaufen, den man nicht braucht. Nur Diktaturen bestrafen Urnenabstinenz, das Recht auf Verzicht der Ausübung des Aktivwahlrechts bedarf keiner individuellen Begründung, solange daran keine weiteren Rechtsfolgen kleben. Meines Wissens wird nämlich noch nicht einmal unterschieden zwischen "ungültigen" und "leeren" Stimmzetteln, obwohl (oder gerade weil) genau das den gewählt werden Wollenden Aufschluß böte.