dass die Debatten im Bundestag nicht dazu gedacht sind, ein Gesetz zu formulieren, sondern die Öffentlichkeit, also uns staatstragende Bürger über die unterschiedlichen Sichtweisen zum zur Abstimmung anliegenden Gesetz zu informieren. Alle anderen Themen, die im Parlament behandelt werden, werden dort also für die Öffentlichkeit behandelt.
Das Bundesverfassungsgericht hat also unser Informationsrecht gestärkt und den Gesetzgeber gemahnt, dieses und uns ernst zu nehmen, ihn auf seine Informationspflicht hingewiesen !!
SEHR LÖBLICH !! DEMOKRATIESTÄRKEND !!
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (06.07.2023 09:18).