Das Grundgesetz wird ja auch Grundgesetz genannt und nicht Verfassung. Wird aber gleichwertig wie eine Verfassung behandelt.
Dieser Teil des Grundgesetz wird schon seit 30 Jahren ignoriert.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Artikel 146
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
".... an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt..."
Und da es keine gemeinsame Deutsche Verfassung gibt, die auch mit aller Macht verhindert wurde, ist das GG bis heute in Kraft. Keine Verfassung also Grundgesetz. Und man muss das deutsche Volk nicht mit Entscheidungen belästigen.
Man hat es ja nicht mal zu einer gemeinsamen Hymne geschafft, besser keine haben wollen. Man begnügt sich als einziges Land der Welt mit einer kastrierten Version. Einem Text des Hoffmann von Fallersleben (1798-1874), der nun schon sowas um die 180 Jahre alt ist.
Die "Dummossis"/Beutedeutschen hat man gleich mal bei der Entscheidung außen vor gelassen. Sollten froh sein die D-Mark und Reisefreiheit zu bekommen.
"Die deutsche Nationalhymne in der aktuellen Fassung ist die dritte Strophe des Deutschlandliedes (festgelegt durch den Schriftwechsel vom 19. beziehungsweise 23. August 1991 zwischen Bundeskanzler Kohl und Bundespräsident von Weizsäcker, veröffentlicht im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung Nr. 89/1991 vom 27. August 1991)."