oldman123 schrieb am 09.07.2022 18:35:
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Nur "..., falls die Bürger der BRD sich irgendwann einmal auf eine neue Verfassung einigen sollten." ist ein netter Witz (von dir?).
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Nein, das war von mir nicht als Witz gedacht. Allerdings: Bislang spiegelt dieser Satz ausschließlich meine Hoffnung und nicht die Wirklichkeit.
Die Wirklichkeit sieht so aus, wie in Deiner Liste beschrieben.
Die BRD hat eine Gesellschaftsordnung, die Adjektiv "demokratisch" nicht verdient. Und auch die Gesellschaftsordnungen aller anderen Nationen verdienen dieses Adjektiv nicht.
Demokratie ist: eine Person, eine Stimme, die Mehrheit endscheidet. Das sehe ich nirgendwo verwirklicht.
Ich gebe die Hoffnung nicht auf.
Allerdings sind die ersten 20 Artikel des GG auch ein Glücksfall für uns Bundesbürger: bei der Lektüre der ersten 20 Artikel wird ihr striktes Schema deutlich: sie Schützen die Rechte der Bürger und schränken die Rechte der Staatsorgane ein. Persönlich möchte ich nicht in einer Gesellschaftsordnung leben, an der die "Würde des Menschen" nicht an erster Stelle der Ordnung steht.
Wenn das GG so gut gelungen ist, wie ich schreibe, wirft das sicherlich die Frage auf, warum es dennoch möglich war, daß Staatsorgane in der BRD trotzdem Staatsterror ausüben konnten.
Die Demo gegen die Wiederbewaffnung Deutschland 1952 war nicht die erste Demo, während der ihre Teilnehmer von dt. Polizei zusammengeprügelt wurden, aber auch nicht die letzte. Zudem wurde 1952 den eingesetzten Polizeibeamten ein Schießbefehl auf die Demonstranten erteilt.
Wer sich nichts unter Staatsterror vorstellen kann: so sieht er aus.
Warum konnte das GG seine Schutzwirkung nicht entfalten? Mein Erklärungsversuch:
Bis 1938 waren die "Hitler-Fans" unter der deutschen Bevölkerung in der Minderheit. Nach dem Ende des Krieges wurde die Zahl der "Hitler-Fans" in Deutschland auf 80% geschätzt. Und das Personal in den Staatsorganen (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft, Richter) wies eben dann auch einen entsprechenden Anteil an nationalsozialistischer Überzeugung auf.
Nur Gerichte sind in der Lage, unsere Bürgerrechte nach den Vorgaben des GG zu schützen! Sitzt ein Nazi-Richter dem Gerichtsverfahren vor, hast Du in Punkto Menschenrechte selbstverständlich ganz schlechte Karten.
MFG