Ackerwertzahl 100 schrieb am 17.05.2023 19:46:
Einem angegriffenen Verbrechensopfer nicht zu helfen, wenn man dazu in der Lage ist, ist unterlassene Hilfeleistung. So ist die Rechtslage.
Ihr verwechselt da was. Jemandem, der angegriffen wird, zu Hilfe zu kommen, ist etwas völlig anderes, als ihn mit Mordwerkzeugen aufzurüsten.