Ansicht umschalten
Avatar von Artur_B
  • Artur_B

mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2004

Zwei Entscheidungen gegen das Volk

In einer Untersuchung vom Sommer 2020 hat das Pew Research Center herausgefunden, dass 65 Prozent aller Amerikaner der Meinung sind, dass ihre Regierung zu wenig unternimmt, um die Auswirkungen des Klimawandels zu reduzieren. Eine mehrheitliche Zustimmung für mehr Klimapolitik gibt es also.

Eine Lahmlegung des EPA, der letzten Waffe der Klimaschützer, ist also ganz klar gegen die Mehrheitsmeinung. Die Fossilindustrie macht ernst: sie kennt überhaupt keine Grenzen mehr.

Die Abtreibungsgesetze sind da eher Beiwerk, damit die Fossiljustiz nicht allzu sehr auffällt. Aber auch hier: eine klare Mehrheit, auch in den konservativen Mittelwest-Staaten ist für die Beibehaltung des Status Quo.

https://www.forbes.com/sites/alisondurkee/2022/06/24/how-americans-really-feel-about-abortion-the-sometimes-surprising-poll-results-as-supreme-court-reportedly-set-to-overturn-roe-v-wade/?sh=6ad55d3b2f3a

Was wollen die? Wollen die wirklich den Bürgerkrieg, wenn sie Entscheidungen dermaßen gegen den Volkswillen treffen?

Dessen Ausgang dürfte ziemlich klar sein: die Anhänger der Fossilindustrie sind bei weitem besser bewaffnet.

Gruß Artur

Bewerten
- +
  • Avatar von Stanhelm
    • Stanhelm

    245 Beiträge seit 19.12.2015

    Antwort auf Zwei Entscheidungen gegen das Volk von Artur_B.

    Die Aufgabe von Gerichten ist es allerdings nicht irgendwelchen Mehrheitsmeinungen irgendeine Beachtung zu schenken.
    Gerichte sind dazu da um anhand geltenden Rechts Urteile zu fällen. Wenn das geltende Recht der Mehrheitsmeinung entgegen steht, dann hat diese Mehrheit "Pech" und muss sich darum kümmern, dass sich ihre Meinung in den entsprechenden Gesetzen wiederfindet.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Artur_B
    • Artur_B

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.09.2004

    Sag's doch

    Antwort auf Re: Zwei Entscheidungen gegen das Volk von Stanhelm.

    Die Fossilindustrie bestimmt, was Recht ist.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von bannoeckle
    • bannoeckle

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2020

    Antwort auf Re: Zwei Entscheidungen gegen das Volk von Stanhelm.

    Stanhelm schrieb am 10.07.2022 20:14:

    Gerichte sind dazu da um anhand geltenden Rechts Urteile zu fällen.

    Das Urteil zum Abtreibungsverbot hat geltendes Recht gekippt.

    Gerichte sind dazu da um anhand geltenden Rechts Urteile zu fällen.

    Gerichte sind nicht dazu da, von Interessengruppen wie der Fossilindustrie missbracht zu werden. Das ist aber jetzt geschehen, und es wird leider nicht das letzte Mal sein.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von RasP--i-
    • RasP--i-

    120 Beiträge seit 19.03.2022

    Ich halte das Urteil auch für falsch…aber nichts was eine VT-Projektion hergäbe

    Antwort auf Re: Zwei Entscheidungen gegen das Volk von bannoeckle.

    Ich halte ja auch das neuerliche Kippen der früheren bundesweiten Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch (Roe-vs-Wade) durch den Supreme Court für in der sachlichen Konsequenz falsch und gesellschaftlich schädlich. Allerdings:

    Das Urteil zum Abtreibungsverbot hat geltendes Recht gekippt.

    Das hat es tatsächlich… allerdings eben untergeordnetes Recht: Und zwar gerade mit der Begründung, dass das früher bundesweit bzgl Schwangerschaftsabbruch geltende Recht… welches im übrigen (was hier teil des Problems ist) eben nicht legislativ gegeben war, sondern nur durch frühere Rechtssprechung des Supreme Court, gegen höheres Recht (in diesem Falle sogar: die Verfassung) verstoßen würde. Mit anderen Worten: aus Sicht der heutigen SCOTUS wurde durch das neuerliche Kippen des früheren SCOTUS-Urteils durchaus gerade das geltende Verfassungsrecht durchgesetzt gegen dagegen verstoßende untergeordnete Rechtssprechung.

    Unabhängig davon, ob man nun persönlich dieser mehrheitlichen verfassungsrechtlichen Auslegung der heutigen Besetzung des Supreme Court zustimmt oder der im Gegensatz dazu stehenden mehrheitlichen Auslegung der früheren Besetzung des Supreme Court zu Zeiten von Roe-vs-Wade (ich persönlich tendiere jedenfalls in der sachlichen Konsequenz - also mal unabhängig von Fragen der Zuständigkeit, die hier das Problem war - definitiv zu letzterem), so ist doch festzustellen, dass jedenfalls aus Sicht der (heutigen) Supreme Court die neuerliche Entscheidung eben durchaus genau die Durchsetzung des geltenden und verfassungsmäßig festgelegten Rechts ist.

    Letztlich ging es hier auch nicht um Fragen zu den rechtsphilosophischen Grundsätzen bzgl des Schwangerschaftsabbruchs, sondern vielmehr um Fragen der Zuständigkeit für die Rechtsgebung dazu.

    Im übrigen - und so sehr auch ich wie gesagt dieses neuere Urteil für (in der sachlichen Konsequenz, also unabhängig von der Frage der Zuständigkeit) falsch halte - erscheint die Projektion, bei einem Urteil von stark christlich-konservativ und/oder Tradcon- geprägten alten Leuten zu einem Thema wie Schwangerschaftsabbruch das Motiv ausgerechnet zwanghaft in einer Verschwörung mit der "Fossilindustrie" suchen zu wollen, doch für arg VT-haft überzogen und abstrus.

    Frei nach Hanlon's razor ("never attribute to malice that which is adequately explained by stupidity") würde ich als klassische Subkategorie davon auch in diesem Fall sagen: Never ascribe to far-fetched conspiracy theories (e.g. the Supreme court conspiring with the "fossile industry") that which is adequately explained by common religious / tradcon bigotry.

    https://en.wikipedia.org/wiki/Tradcon
    https://en.wikipedia.org/wiki/Hanlon%27s_razor

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (11.07.2022 00:42).

    Bewerten
    - +
  • Avatar von Populist
    • Populist

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.06.2016

    Recht auf Privatsphäre ist dann praktisch wertlos

    Antwort auf Ich halte das Urteil auch für falsch…aber nichts was eine VT-Projektion hergäbe von RasP--i-.

    RasP--i- schrieb am 11.07.2022 00:11:

    Letztlich ging es hier auch nicht um Fragen zu den rechtsphilosophischen Grundsätzen bzgl des Schwangerschaftsabbruchs, sondern vielmehr um Fragen der Zuständigkeit für die Rechtsgebung dazu.

    Geht so.
    Wenn man sich auf den Standpunkt stellt, dass alles was nicht wortwörtlich im Verfassungstext der Bundesregierung zugeschrieben wird, in den Verantwortungsbereich der Einzelstaaten fällt, dann beschränkt sich die Themenkompetenz des SCOTUS de facto auf die Verfassungszusätze, denn nur dort findet (weil es eben Zusätze sind) eine wortwörtliche Konkretisierung statt.

    Der Text vor den Zusätzen ist hingegen bewusst abstrakt gehalten.

    Das von der US-Verfassung proklamierte Recht auf Privatsphäre ist dann praktisch wertlos, weil das eben eine abstrakte Formulierung ist, deren konkrete Ausprägungen allesamt nicht wortwörtlich im Verfassungstext benannt werden.

    Bewerten
    - +
  • Avatar von RasP--i-
    • RasP--i-

    120 Beiträge seit 19.03.2022

    Ist ja nicht so, als ob die SCOTUS gesagt hätte "Verfassung oder Einzelstaaten"…

    Antwort auf Recht auf Privatsphäre ist dann praktisch wertlos von Populist.

    … sondern es ist im aktuellen problematischen (und in seiner Konsequenz beschissenen) Kippen von Roe-vs-Wade vielmehr so, dass auf Bundesebene die ganze Zeit bezüglich des Streitthemas Schwangerschaftsabbruch trotz der verfassungsgemäß vorgesehenen und von der Verfassung klar präferierten Möglichkeit dazu versäumt wurde, ordentlich legislativ ein Gesetz zu wählen… welches nämlich ansonsten durchaus auch vom SCOTUS anerkannt werden müsste, solange es nicht explizit gegen Verfassungsrecht verstößt.

    Im Gegensatz dazu hatten eben mehrere Einzelstaaten tatsächlich eben genau das getan, was auf Bundesebene gefehlt hat: legislativ dazu kodifizierte Gesetze gewählt. Das einzige was es hingegen auf Bundesebene gab, war eben nur genau "Roe-vs-Wade", also eben gerade KEIN Gesetz, sondern nur eine (in Ermangelung eines ordentlichen legislativ gewählten kodifizierten Gesetzes) qua Common-Law ersatzweise geltende Rechtssprechung aus einem früheren Urteil von… der (früheren) SCOTUS selbst.

    Und jetzt ist halt mal wieder einer der (mehreren und teils sehr unterschiedlichen) klassischen Scheiss-Szenarien passiert, die aufzeigen, warum der in Common-Law-Staaten immer noch relativ gängige dämliche Glaube an judikative Präzedenzurteile bzw Rechtssprechung (und bzw gerade wenn's SCOTUS-Urteile sind) als Ersatz für ordentliche kodifizierte Legislation dämlich ist und eben kein solides Fundament für ein Rechtssystem. Wenn die SCOTUS ein früheres Urteil kippt (und wenn's das Urteil einer früheren SCOTUS-Besetzung ist), dann hat man den Salat.

    Das Zuständigkeitsproblem hier war also nicht eine bloße Frage von Bund vs Einzelstaaten bzw vom in jeder mehrschichtigen Föderation (auch bei uns in vielen Bereichen - und zwar innerhalb Deutschlands noch viel stärker als ggü der EU) bestehenden üblichen Macht-/Kompetenzgerangel zwischen den Strukturen der übergeordneten Ebenen (pro Zentralismus) und den Strukturen seiner Teil-Gebietskörperschaften (pro Subsidiarität/Föderalismus/Regionalismus)…

    … und es war - so problematisch das Urteil in seiner Konsequenz auch ist (eben mangels einer Legislation auf Bundesebene und angesichts der Ekels-Gesetze in manchen Einzelstaaten) erst recht kein Urteil im Sinne von "nur was in der Verfassung steht… oder sonst halt nur Einzelstaaten-Gesetze", sondern das Problem war hier, dass die Legislative auf Bundesebene ihre Hausaufgabe nicht gemacht hat, während mehrere Bundesstaaten genau das getan hatten, und manche davon eben mit problematischem bzw ekligem Inhalt.

    Bei der etwas anders gearteten von dir zum Vergleich genannten Thematik der Privatsphäre ist (jedenfalls als Ganzes betrachtet) das Problem insofern weniger gegeben, als dass dort zwar keine vollständige Abdeckung der Thematik durch Bundesgesetze gegeben ist aber immerhin

    * 1. mehrere Gesetze auf Bundesebene relevante Teilbereiche abdecken, so dass es für einzelne Bundesstaaten kaum möglich ist, auf vollkommen gegensätzlichen Grundsätzen ihr ganz anderes eigenes Ding zu drehen, und
    * 2. da nicht wie bei den Fragen zum Schwangerschaftsabbruch ein derart immenser Gegensatz der Interessen von den Grundlagen auf zwischen großen politischen Machtblöcken (und insbes. Blöcken von Einzelstaats-Legislativen) besteht.

    Nichtsdestotrotz könnte auch in dieser Thematik auch noch große Scheiße passieren… etw gerade in den Teilbereichen, wo auf Bundesebene die Hausaufgaben nicht gemacht wurden.

    Und nur um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist nicht alles an "Common Law" schlecht. So hat die Common-Law-Rechtstradition etwa immerhin den Vorteil, dass sie die (etwa bei uns in Deutschland ausufernde) Tendenz zum adipös grassierenden Etatismus einschränkt und auch dass sie im übrigen eher dazu tendiert, die Vertragsfreiheit zwischen Individuen zu respektieren, statt sie als belanglose politische Verfügungsmasse zu betrachten…

    …Aber sie hat halt auch große Schwächen: Die in den USA so gängige Common-Law-Tendenz zum fundamentlosen Bauen großer Teilbereiche des Rechtssystems auf dem bloßen Sand der judikativen Rechtssprechung statt (wie etwa in der europäischen Code-Civil-basierenden Rechtstradition) auf dem Fundament einer ordentlich kodifizierten gewählten LEGISLATION ist halt übel. Und sie zeigt halt gerade in solchen Problemfällen ihre Schwäche.

    Bewerten
    - +
Ansicht umschalten