… sondern es ist im aktuellen problematischen (und in seiner Konsequenz beschissenen) Kippen von Roe-vs-Wade vielmehr so, dass auf Bundesebene die ganze Zeit bezüglich des Streitthemas Schwangerschaftsabbruch trotz der verfassungsgemäß vorgesehenen und von der Verfassung klar präferierten Möglichkeit dazu versäumt wurde, ordentlich legislativ ein Gesetz zu wählen… welches nämlich ansonsten durchaus auch vom SCOTUS anerkannt werden müsste, solange es nicht explizit gegen Verfassungsrecht verstößt.
Im Gegensatz dazu hatten eben mehrere Einzelstaaten tatsächlich eben genau das getan, was auf Bundesebene gefehlt hat: legislativ dazu kodifizierte Gesetze gewählt. Das einzige was es hingegen auf Bundesebene gab, war eben nur genau "Roe-vs-Wade", also eben gerade KEIN Gesetz, sondern nur eine (in Ermangelung eines ordentlichen legislativ gewählten kodifizierten Gesetzes) qua Common-Law ersatzweise geltende Rechtssprechung aus einem früheren Urteil von… der (früheren) SCOTUS selbst.
Und jetzt ist halt mal wieder einer der (mehreren und teils sehr unterschiedlichen) klassischen Scheiss-Szenarien passiert, die aufzeigen, warum der in Common-Law-Staaten immer noch relativ gängige dämliche Glaube an judikative Präzedenzurteile bzw Rechtssprechung (und bzw gerade wenn's SCOTUS-Urteile sind) als Ersatz für ordentliche kodifizierte Legislation dämlich ist und eben kein solides Fundament für ein Rechtssystem. Wenn die SCOTUS ein früheres Urteil kippt (und wenn's das Urteil einer früheren SCOTUS-Besetzung ist), dann hat man den Salat.
Das Zuständigkeitsproblem hier war also nicht eine bloße Frage von Bund vs Einzelstaaten bzw vom in jeder mehrschichtigen Föderation (auch bei uns in vielen Bereichen - und zwar innerhalb Deutschlands noch viel stärker als ggü der EU) bestehenden üblichen Macht-/Kompetenzgerangel zwischen den Strukturen der übergeordneten Ebenen (pro Zentralismus) und den Strukturen seiner Teil-Gebietskörperschaften (pro Subsidiarität/Föderalismus/Regionalismus)…
… und es war - so problematisch das Urteil in seiner Konsequenz auch ist (eben mangels einer Legislation auf Bundesebene und angesichts der Ekels-Gesetze in manchen Einzelstaaten) erst recht kein Urteil im Sinne von "nur was in der Verfassung steht… oder sonst halt nur Einzelstaaten-Gesetze", sondern das Problem war hier, dass die Legislative auf Bundesebene ihre Hausaufgabe nicht gemacht hat, während mehrere Bundesstaaten genau das getan hatten, und manche davon eben mit problematischem bzw ekligem Inhalt.
Bei der etwas anders gearteten von dir zum Vergleich genannten Thematik der Privatsphäre ist (jedenfalls als Ganzes betrachtet) das Problem insofern weniger gegeben, als dass dort zwar keine vollständige Abdeckung der Thematik durch Bundesgesetze gegeben ist aber immerhin
* 1. mehrere Gesetze auf Bundesebene relevante Teilbereiche abdecken, so dass es für einzelne Bundesstaaten kaum möglich ist, auf vollkommen gegensätzlichen Grundsätzen ihr ganz anderes eigenes Ding zu drehen, und
* 2. da nicht wie bei den Fragen zum Schwangerschaftsabbruch ein derart immenser Gegensatz der Interessen von den Grundlagen auf zwischen großen politischen Machtblöcken (und insbes. Blöcken von Einzelstaats-Legislativen) besteht.
Nichtsdestotrotz könnte auch in dieser Thematik auch noch große Scheiße passieren… etw gerade in den Teilbereichen, wo auf Bundesebene die Hausaufgaben nicht gemacht wurden.
Und nur um Missverständnisse zu vermeiden: Es ist nicht alles an "Common Law" schlecht. So hat die Common-Law-Rechtstradition etwa immerhin den Vorteil, dass sie die (etwa bei uns in Deutschland ausufernde) Tendenz zum adipös grassierenden Etatismus einschränkt und auch dass sie im übrigen eher dazu tendiert, die Vertragsfreiheit zwischen Individuen zu respektieren, statt sie als belanglose politische Verfügungsmasse zu betrachten…
…Aber sie hat halt auch große Schwächen: Die in den USA so gängige Common-Law-Tendenz zum fundamentlosen Bauen großer Teilbereiche des Rechtssystems auf dem bloßen Sand der judikativen Rechtssprechung statt (wie etwa in der europäischen Code-Civil-basierenden Rechtstradition) auf dem Fundament einer ordentlich kodifizierten gewählten LEGISLATION ist halt übel. Und sie zeigt halt gerade in solchen Problemfällen ihre Schwäche.