Oh, wait, das ist ja ein NATO-Staat der daaf das ...
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Lies doch mal zuerst ...
Antwort auf Sanktionen! Sofort! von Tsu Tang.
https://www.bundestag.de/resource/blob/546854/07106ad6d7fc869307c6c7495eda3923/wd-2-023-18-pdf-data.pdf
Entspricht also durchaus Völkerrecht, was Türkei tut!
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Antwort auf Lies doch mal zuerst ... von KlaKlaas.
Hi,
überflogen:
"bleibt jedoch im Ergebnis den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden „bewaffneten Angriffs“ schuldig."
"Einen überzeugenden Beweis dafür, dass sich die allgemeine Bedrohungssituation an der syrisch türkischen Grenze zu einer konkreten Selbstverteidigungslage verdichtet hat, hat die Türkei nicht angetreten."
"Ob die Operation „Olivenzweig“ die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit in dem Maße achtet, wie es die Türkei in ihrem Schreiben an den VN-Sicherheitsrat vom 20. Januar 2018 formal beteuert hat, muss im Ergebnis jedoch bezweifelt werden."
Klartext: WatscheBye
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Antwort auf Re: Lies doch mal zuerst ... von Tsu Tang.
Tsu Tang schrieb am 20.04.2022 14:19:
Hi,
überflogen:
"bleibt jedoch im Ergebnis den konkreten Beweis für das Vorliegen eines das Selbstverteidigungsrecht auslösenden „bewaffneten Angriffs“ schuldig."
"Einen überzeugenden Beweis dafür, dass sich die allgemeine Bedrohungssituation an der syrisch türkischen Grenze zu einer konkreten Selbstverteidigungslage verdichtet hat, hat die Türkei nicht angetreten."
"Ob die Operation „Olivenzweig“ die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit in dem Maße achtet, wie es die Türkei in ihrem Schreiben an den VN-Sicherheitsrat vom 20. Januar 2018 formal beteuert hat, muss im Ergebnis jedoch bezweifelt werden."
Klartext: WatscheBye
Das ist ja nur die deutsche Einschätzung. Türkei hatte letztes Jahr noch einen Bombenanschlag auf Erdogan verhindert und diese lange Liste von Anschlägen zeigt eigentlich, daß die Situation mit der PKK noch lange nicht beigelegt ist, sich alles jederzeit wieder enzünden kann:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_von_Terroranschlägen_in_der_Türkei
Also insofern nur eine deutsche Watsche. Keine aus Le Hague.
Das mit der Verfolgung "feindlicher Kombattanten" (was PKK ist) bis weit in Feindesland hinein ist durchaus möglich. Allerdings gelten da besondere "Gesetze":
https://www.bmvg.de/de/themen/friedenssicherung/humanitaeres-voelkerrecht
Aber das müssen sich die Richter vom Internationalen Gerichtshof genauer anschauen.
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Antwort auf Re: Lies doch mal zuerst ... von KlaKlaas.
Hi,
Sie sind mal witzig. Erst zitieren Sie ein Dokument als Beweis dafür, dass die Türkei gerade keinen Eroberungskrieg betreibt und wenn man das dann zerlegt ist es mit einem Mal nahezu irrelevant für Sie.
Bye
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Antwort auf Re: Lies doch mal zuerst ... von Tsu Tang.
Hey, unsere aussenministernde Anallena Baerbock 'kommt doch aus dem Völkerrecht' (so hieß es doch) - die wird das schon richtig einschätzen können. ;-)
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (20.04.2022 18:57).
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Antwort auf Lies doch mal zuerst ... von KlaKlaas.
Ich nehme mal an wieder ein Erdogan Fanboy der nur die Hälfte versteht? 0 Leseverständnis hat und meint er wüsste alles besser...
Naja mit deinen Beiträgen zeigst du eigentlich dass du keine Ahnung hast, und davon sogar jede Menge!