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Avatar von kill-1
  • kill-1

mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2001

"Körperverletzung mit Todesfolge"

Ist zwar nur ein juristisches Detail, aber dass nicht sofort wegen Totschlags ermittelt wurde, ist schon ein Witz. Immerhin wurden mit einer MP5 sechs Schüsse aus drei Metern Entfernung abgegeben.

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  • Avatar von xj12
    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf "Körperverletzung mit Todesfolge" von kill-1.

    Was hätte den der Polizist tun sollen ?mEinmal schiessen - schauen ob er noch läuft?

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  • Avatar von kill-1
    • kill-1

    mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2001

    Antwort auf Re: "Körperverletzung mit Todesfolge" von xj12.

    Darum geht es nicht. Es ist ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden, dessen Ausgang offen ist. Gut möglich, dass das Verfahren eingestellt wird wegen Notwehr oder was auch immer. Wer aber sechs Schüsse auf jemanden abfeuert, nimmt sicherlich dessen Tod in Kauf. Insofern hätte von Anfang an wegen Totschlags ermittelt werden müssen.

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    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf Re: "Körperverletzung mit Todesfolge" von kill-1.

    Natürlich - wenn mich jemand mit einer tödlichen Waffe angreift nimmt man selbstverständlich den Tod des gegenüber in Kauf. Das nennt sich Notwehr.
    Warum sollte Weben Todschlag ermittelt werden ?

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  • Avatar von kill-1
    • kill-1

    mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2001

    Antwort auf Re: "Körperverletzung mit Todesfolge" von xj12.

    Ob es Notwehr war oder nicht, muss ein Gericht entscheiden. Die Aufgabe der Staatsanwaltschaft ist, wegen möglicher Straftaten zu ermitteln. Es wird ja auch bereits wegen Körperverletzung ermittelt. Ein vollkommen normaler Vorgang, wenn ein Polizist jemanden verletzt. Wenn aber jemand sechs Schüsse aus nächster Nähe auf jemanden abfeuert und dann behauptet, er wollte den Angreifer nur verletzen, halte ich das für wenig glaubwürdig.

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  • Avatar von KarierterHut
    • KarierterHut

    mehr als 1000 Beiträge seit 15.07.2009

    Antwort auf Re: "Körperverletzung mit Todesfolge" von kill-1.

    kill-1 schrieb am 15.09.2022 20:55:

    Wer aber sechs Schüsse auf jemanden abfeuert, nimmt sicherlich dessen Tod in Kauf.

    Auch wenn er auf die Beine zielt? Außerdem ist es eine Eigenschaft der MP5, bei jeder Betätigung des Abzugs 3 Schüsse abzugeben. Der Beamte hat also nur 2 mal abgedrückt.

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  • Avatar von xj12
    • xj12

    mehr als 1000 Beiträge seit 10.02.2012

    Antwort auf Re: "Körperverletzung mit Todesfolge" von KarierterHut.

    Außerdem ist es eine Eigenschaft der MP5, bei jeder Betätigung des Abzugs 3 Schüsse abzugeben.

    Kommt auf die Ausführung an - gibt auch welche die Dauerfeuer haben.

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  • Avatar von RvdtG
    • RvdtG

    mehr als 1000 Beiträge seit 30.11.2015

    Antwort auf "Körperverletzung mit Todesfolge" von kill-1.

    kill-1 schrieb am 15.09.2022 18:24:

    Ist zwar nur ein juristisches Detail, aber dass nicht sofort wegen Totschlags ermittelt wurde, ist schon ein Witz. Immerhin wurden mit einer MP5 sechs Schüsse aus drei Metern Entfernung abgegeben.

    Um ihn zu stoppen. Der Tod wird dabei in Kauf genommen, ist aber nicht das Ziel der Schussabgabe. Damit ist Körperverletzung mit Todesfolge als Anfangsverdacht nach meinem Verständnis zutreffend.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 23.07.2000

    Antwort auf Re: "Körperverletzung mit Todesfolge" von KarierterHut.

    Wer auf jemanden schießt (mit einer 9mm Luger verfeuernden Waffe, nicht Erbsenpistole) nimmt immer den Tod des Gegenübers in Kauf. Erstens kann man bei einem beweglichen Ziel nicht garantieren wo man trifft, zweitens ist auch eine einzelne solche Verletzung immer potentiell tödlich, sei es daß man Oberschenkelarterien [1] trifft oder der Getroffene schlicht am Schock verstirbt, wie jedes mit Schrot erlegte Stück Wild.

    [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Arteria_femoralis

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