Nein, denn in Siegen war die Täterin nur wegen Betäubungsmitteldelikten bekannt. Ruft einer bei seiner Tat irgendeine Botschaft, ist es Terrorismus, wenn nicht ist der Täter nur irre oder stand unter Stoff. Solange es diese kognitiv-dissonante Einstufung gibt, ist es doch müßig und sinnfrei über die Rechte der Ermittlungsbehörden zu disutieren.
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Antwort auf In Solingen war es Terror, in Siegen nicht von Lorenz Kraft.
Die Frage ist, wer hier ein kognitives Problem hat.
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In Siegen ist da wirklich nicht viel zu diskutieren
Antwort auf In Solingen war es Terror, in Siegen nicht von Lorenz Kraft.
https://www.siegener-zeitung.de/lokales/siegerland/siegen/siegen-messerangriff-in-stadtfest-bus-sechs-verletzte-frau-verhaftet-BZS27GM6ORGJTEUJD4TMZGXSZE.html
Die Polizei stellt auf „X“ klar: Bei der festgenommenen Frau handelt es sich um eine 32-jährige Deutsche. Laut Polizei liegt keine doppelte Staatsbürgerschaft vor, auch kein Migrationshintergrund. Es gebe derzeit auch keine Hinweise auf ein politisches oder religiöses Tatmotiv.
Da ist dann nun wirklich nicht viel zu diskutieren.
Die Frau stand unter Drogen, sie hat sich der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht, sie ist der Polizei bekannt und auf frischer Tat... "ertappt" kann man da ja fast nicht sagen, also: noch im Rahmen der Tat festgenommen worden.
Das kann die Polizei gut mit ihren herkömmlichen Befugnissen händeln.Bedauern Sie das?