Dass sich der Mann noch im Land befand und auch nicht als ausreisepflichtig galt, hat wohl auch damit zu tun, dass sein Herkunftsland in Deutschland nicht als Staat anerkannt wird. Eine Abschiebung dorthin ist nicht ohne weiteres möglich. Kein anerkannter Staat ist umfassend für ihn zuständig.
Leider gehört Deutschland zu den 55 Staaten
die Palästina nicht als Staat anerkannt haben.
(138 andere haben das getan.)
Daher können wir ihn nicht dahin ausweisen,
und er gilt in Deutschland als "staatenlos".
Das Problem, dass wir ihn nicht abschieben können,
haben wir uns also selbst zuzuschreiben.