Ganz konkretes habe ich noch nicht gefunden. Aber es sieht so in meinen Augen aus, was ich schon seit Wochen vermute: Der Rechtsweg gegen Wind- u. Solar Stromerzeugungsanlagen wird geschliffen.
"Überragendes öffentliches Interesse
Ein zentraler Hebel für den Ausbau des Ökostroms soll sein, dass erneuerbare Energien künftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen sollen. Das soll Genehmigungsverfahren beschleunigen und Gerichtsverfahren erleichtern. Gegen neue Windräder wird oft geklagt."
(fett von mir)
Soll Gerichtsverfahren erleichtern? Soll das heißen, der Klageweg der Kläger gegen Windmühlen, PV-Felder und Stromtrassen wird leichter? Es wird wohl eher genau das Gegenteil gemeint sein.
Vielleicht findet mal jemand etwas detaillierteres zu dem Punkt.