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  • ondori

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Die Banken wurden gerichtlich gestoppt, Geld zu verlangen

für das "Ausspionieren" ihrer Kunden.

Wenn sie ein Interesse daran haben, die Kreditwürdigkeit zu überprüfen, dann sollen sie das gefälligst als Betriebskosten verbuchen. Sie dürfen die Kosten dafür aber nicht den Kunden in Rechnung stellen.

Die altehrwüdigen Stromzähler waren oft mehrere Jahzehnte im Einsatz und brauchten niemals gewartet, repariert oder geeicht zu werden.
Natürlich haben die Stromer sich ihr einmaliges "Investment" all die Jahre fürstlich bezahlen lassen, und an dem Mietgeld haben sie sich dumm und dämlich verdient!

Nun kommen also die E-Zähler dran. Kleiner Seitenhieb: Wegen der heutigen Schnellebigkeit werden die keine Jahrzehnte halten, und sie werden auch nicht per SW upgedated werden, sondern es handelt sich dabei um "vorprogrammierten" Elektronikschrott aus 43 Mio. Haushalten, wenn die nächste Generation dort einzieht.

Ja, die Dinger kosten ein paar €€, und die Installateure verlangen auch ihren Lohn.

Aber: Erstens geht der Mietzirkus jetzt - elektronisch - wieder los und zweitens warte ich auf den Tag, an dem das Bundesverfassugsgericht das Erheben von Entgelt für das Installieren und Nutzen dieser Betriebsmittel für unzulässig erklärt.

In Frankreich wohnend, feiert unser "Linky" (das einheitliche Meßgerät) dieses Jahr sein 3-jähriges Jubiläum.
Die Installation erfolgte kostenlos - und die Miete hat man geschickt untergebracht in den 2-monatlich ausgestellten Rechnungen.
Und hier kommt alles aus einer Hand - solche komplizierten Begriffe wie Meßstellenbetreiber kann man nicht einmal ins Französische übersetzen.😛

Es ist sinnvoll und besser, mehrere Rechungen im Laufe des Jahres zu erhalten, um nicht von der Nachzahlung "erschlagen" zu werden.
Vorauszahlung sind in DE üblich - in F zahlt man nach dem Verbrauch.

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    • J@son

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    Antwort auf Die Banken wurden gerichtlich gestoppt, Geld zu verlangen von ondori.

    ondori schrieb am 12.11.2024 14:45:

    Die altehrwüdigen Stromzähler waren oft mehrere Jahzehnte im Einsatz und brauchten niemals gewartet, repariert oder geeicht zu werden.

    Die altehrwürdigen Zähler haben eine Eichfrist von 16 Jahren. Es muß aber auch nur stichprobenartig geeicht werden, der Zähler könnte also durchaus auch noch länger laufen.
    Aber ganz ohne Eichung liefen auch alte Zähler nicht.
    Die neuen (elektronischen) Zähler haben dann nur noch 8 Jahre ... wird halt alles schnellebiger.

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    Antwort auf Re: Die Banken wurden gerichtlich gestoppt, Geld zu verlangen von J@son.

    J@son schrieb am 12.11.2024 15:31:

    ondori schrieb am 12.11.2024 14:45:

    Die altehrwüdigen Stromzähler waren oft mehrere Jahzehnte im Einsatz und brauchten niemals gewartet, repariert oder geeicht zu werden.

    Die altehrwürdigen Zähler haben eine Eichfrist von 16 Jahren. Es muß aber auch nur stichprobenartig geeicht werden, der Zähler könnte also durchaus auch noch länger laufen.
    Aber ganz ohne Eichung liefen auch alte Zähler nicht.
    Die neuen (elektronischen) Zähler haben dann nur noch 8 Jahre ... wird halt alles schnellebiger.

    Ja, Stichproben eben.

    In den Häusern in denen ich in DE gelebt habe, wurde niemals gestochen.

    Wo kann ich das nachlesen, daß die elektronischen Zähler nach 8 Jahren "fällig" sind?

    Und: Die Dinger haben keine mechanischen "Stellschrauben" - "digital" kennt nur zwei Zustände: Geht oder kaputt.

    So verabschieden sich auch "moderne" Fernseher - programmiert mit Obsoleszenz-Chips - nach genau 2 Jahren und einem Tag in die Ewigen Jagdgründe.😭

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    Antwort auf Re: Die Banken wurden gerichtlich gestoppt, Geld zu verlangen von ondori.

    ondori schrieb am 12.11.2024 15:56:

    Wo kann ich das nachlesen, daß die elektronischen Zähler nach 8 Jahren "fällig" sind?

    https://www.gesetze-im-internet.de/messev/anlage_7.html

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    Antwort auf Re: Die Banken wurden gerichtlich gestoppt, Geld zu verlangen von J@son.

    J@son schrieb am 12.11.2024 16:17:

    ondori schrieb am 12.11.2024 15:56:

    Wo kann ich das nachlesen, daß die elektronischen Zähler nach 8 Jahren "fällig" sind?

    https://www.gesetze-im-internet.de/messev/anlage_7.html

    Danke.

    Bureaucrazy at its best - da bleibt kein Schlupfloch offen (oder doch?)...

    Elektrizitätszähler in der Ausführung als Einphasen- und Mehrphasen-Wechselstromzähler mit elektronischem Messwerk für direkten Anschluss und Anschluss an Messwandler sowie eingebaute und getrennt angeordnete elektronische Zusatzeinrichtungen für Elektrizitätszähler, sofern diese netzbetrieben sind und bei batteriebetriebenen Geräten die Lebensdauer der Batterie mindestens für diesen Zeitraum ausreicht oder ein Batteriewechsel ohne Verletzung von Kennzeichen möglich ist mit Ausnahme der Einrichtungen nach Nummer 6.8

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