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Avatar von Ammerländer
  • Ammerländer

mehr als 1000 Beiträge seit 24.01.2021

An der eigentlichen Frage vorbei...

Entscheidungen werden bei uns eigentlich vom Parlament gefällt.
Die Frage ist also, ob dem Parlament von der Regierung falsche oder nicht alle Informationen gegeben wurden.

Dass das Ergebnis das Gleiche wäre, spielt keine Rolle. Wenn das Parlament nur dazu da ist, Regierungsentscheidungen durchzuwinken, können wir uns die Ausgaben sparen.

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  • Avatar von Morgen komm ich dich holen
    • Morgen komm ich dich holen

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2022

    Antwort auf An der eigentlichen Frage vorbei... von Ammerländer.

    Alternativfaktisch sicher richtig. Davon ab, macht das Parlament aber nicht die Regierungsarbeit, denn dann wäre eine Regierung ja auch überflüssig.....

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  • Avatar von s3basti8n
    • s3basti8n

    mehr als 1000 Beiträge seit 06.08.2010

    Antwort auf Re: An der eigentlichen Frage vorbei... von Morgen komm ich dich holen.

    Morgen komm ich dich holen schrieb am 27.04.2024 22:40:

    macht das Parlament aber nicht die Regierungsarbeit, denn dann wäre eine Regierung ja auch überflüssig.....

    Vielleicht nochmal lesen wie parlamentarische Demokratie funktioniert.

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  • Avatar von Morgen komm ich dich holen
    • Morgen komm ich dich holen

    mehr als 1000 Beiträge seit 14.07.2022

    Antwort auf Re: An der eigentlichen Frage vorbei... von s3basti8n.

    wie funzt die denn?

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    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

    Antwort auf An der eigentlichen Frage vorbei... von Ammerländer.

    Ammerländer schrieb am 27.04.2024 19:53:

    Entscheidungen werden bei uns eigentlich vom Parlament gefällt.
    Die Frage ist also, ob dem Parlament von der Regierung falsche oder nicht alle Informationen gegeben wurden.

    Dass das Ergebnis das Gleiche wäre, spielt keine Rolle. Wenn das Parlament nur dazu da ist, Regierungsentscheidungen durchzuwinken, können wir uns die Ausgaben sparen.

    Das ist Folklore, so wie das englische Königshaus oder das chinesische Parlament.

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  • Avatar von auf_der_hut
    • auf_der_hut

    mehr als 1000 Beiträge seit 07.05.2008

    Antwort auf An der eigentlichen Frage vorbei... von Ammerländer.

    Nein.

    Das Parlament beschließt Gesetze, also z.B. den Atomausstieg. Die Regierung setzt diese Gesetze um.
    Der Bundestag hat gegenüber der Bundesregierung ein Auskunftsrecht, aber kein Mitspracherecht. Er kann nur der Regierung insgesamt das Misstrauen aussprechen und eine neue wählen, aber nicht selbst regieren.

    Die Verlängerung der Betriebsgenehmigung um drei Monate war eine im Gesetz vorgesehene Option, die die Regierung genutzt hat. Das ist Sache der Exekutive, nicht der Legislative.

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    mehr als 1000 Beiträge seit 05.06.2020

    Antwort auf Re: An der eigentlichen Frage vorbei... von Morgen komm ich dich holen.

    Morgen komm ich dich holen schrieb am 28.04.2024 07:43:

    wie funzt die denn?

    Also das Verfassungsgericht war schon mehrfach unzufrieden. Es wird daran gearbeitet. (Nicht an der Funktion des Parlamentes, nein am Verfassungsgericht)
    Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat einen Gesetzesentwurf zum Schutz des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) im Grundgesetz ausgearbeitet.
    Inhalt des Gesetzesentwurfs ist eine Änderung der Artikel 93 und 94 Grundgesetz (GG). Diese treffen bereits in ihrer derzeitigen Fassung Regelungen über das BVerfG. Art. 93 GG legt bislang fest, für welche Entscheidungen das Gericht zuständig ist. In Art. 94 Abs. 1 GG ist geregelt, dass Bundesverfassungsrichter jeweils zur Hälfte durch den Bundestag und den Bundesrat gewählt werden. Absatz 2 bestimmt aktuell, dass das Verfahren und die Verfassung des Gerichts sowie die Gesetzeskraft seiner Entscheidungen in einem Bundesgesetz geregelt werden.

    Nancy Faeser ist z.Z. Bundesministerin des Innern und für Heimat der Bundesrepublik Deutschland.

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  • Avatar von i-n-t-e
    • i-n-t-e

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.08.2008

    ja, danke

    Antwort auf An der eigentlichen Frage vorbei... von Ammerländer.

    Der grüne Wirtschaftsministerium/UBA/Umweltministerium-Komplex sollte diesbezüglich wirklich einmal unter die Lupe genommen werden. Auch Habecks/Messners unsägliche Tempolimitstudie, die mit den gleichen wie die Studie aus 2019 auf die doppelte Einsparung kommt, weil einfach Abkürzungen über Landstrassen angenommen werden, wird weiterhin fröhlich als Quasi-Fakt verbreitet, zuletzt im Rahmen der Meldung zur Änderung des Klimaschutzgesetzes z.B. beim NDR verkürzt mit "laut Studie könnten über 7 Millionen Tonnen CO2 gespart werden"). Da sollte zumindest ergänzt werden, dass die Studie entwederumstritten ist, oder andere Studien auf geringere Einsparungen kommen. Aber Naja, NDR halt.
    Das ist schon immer schäbig was die da betreiben...

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.04.2024 11:03).

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    mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2005

    Antwort auf Re: An der eigentlichen Frage vorbei... von auf_der_hut.

    Die Verlängerung der Betriebsgenehmigung um drei Monate war eine im Gesetz vorgesehene Option, die die Regierung genutzt hat. Das ist Sache der Exekutive, nicht der Legislative.

    Und genau darum hat sie sich nicht an Partei-Ideologie sondern an Fakten zu orientieren. Bei der Entscheidung um die Abschaltung dominierte aber die Ideologie grüner Thinktanks. Mal abgesehen davon, dass Habeck nicht einmal die Option nutzen wollte. Er hat es damals gezwungenermaßen tun müssen, weil Scholz seine Richtlinienkompetenz gebrauchte, um den Ampelstreit um die, von CDU, FDP und AfD geforderte, Laufzeitverlängerung zu beenden, unter dem vehementen Protest der Grünen.

    Das Posting wurde vom Benutzer editiert (29.04.2024 09:48).

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    mehr als 1000 Beiträge seit 30.09.2005

    Antwort auf ja, danke von i-n-t-e.

    laut Studie könnten über 7 Millionen Tonnen CO2 gespart werden

    Wenn man mal bedenkt, dass laut Expertenaussagen ein Weiterbetrieb der vor 2021 noch betriebsfähigen 6 Kraftwerke das zehnfache hätte einsparen könnte, pro Jahr, ist die Diskussion um das Tempolimit umso lächerlicher.

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