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  • Fritz (5)

594 Beiträge seit 27.09.2020

Sinnwidrige Überschrift

Nicht Shell, sondern das Gericht kippte die CO2 Auflagen.

Was soll man von einem Artikel halten, von dem die Überschrift nicht stimmt.
Man kann dann nur noch hoffen, dass der Verfasser in der Lage ist
sein Ausgangsmaterial einigermassen richtig wiederzugeben.

MfG Bernays

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  • Avatar von Liesmich!
    • Liesmich!

    mehr als 1000 Beiträge seit 19.09.2009

    Ist aber dennoch klar

    Antwort auf Sinnwidrige Überschrift von Fritz (5).

    denn da steht ja "vor Gericht". Und dass Shell sein Urteil nicht selbst fällt dürfte klar sein.
    Genauso wie bei "Herr Müller baut ein Haus" auch klar ist, dass er eigentlich nix tut, sondern die Bauarbeiter schuften.

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    • Fritz (5)

    594 Beiträge seit 27.09.2020

    Antwort auf Ist aber dennoch klar von Liesmich!.

    Ein Artikel sollte inhaltlich, logisch und sachlich korrekt und folgerichtig sein.
    Wenn man sich das "eh schon klare" zurechtsuchen muss, dann stellt das
    eine Zumutung an den Leser dar. Im vorliegend Fall ist die Überschrift
    ein schönes Beispiel. Zudem setzt sie eine bestimmte Intonation,
    was wohl die Absicht des Verfassers war.

    MfG Bernays

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