Fensterreiniger schrieb am 06.08.2021 17:36:
Süddeutsche 2014:
Es gibt darauf eine klare Antwort: Schutzwürdig kann und darf in einem demokratischen Verfassungsstaat nur ein Dienst- oder ein Staatsgeheimnis sein, das mit dem geltenden Recht im Einklang steht. Das Recht darf nicht Unrecht schützen. Der große sozialdemokratische Jurist Adolf Arndt hat das 1963 in der Neuen Juristischen Wochenschrift schön beschrieben.
"In einer Demokratie gibt es an Staat nicht mehr, als seine Verfassung zum Entstehen bringt. Deshalb ist es weder zulässig, zwischen dem Schutz des Staates und dem Schutz der Verfassung zu unterscheiden, weil dieser Staat nur in seiner Verfassung schützbar ist; noch kann es ein rechtliches Erfordernis geben, etwas gegen das Recht zu sichern (zum Beispiel durch Geheimhaltung), was nach der verfassungsmäßigen Ordnung Unrecht ist".
https://www.sueddeutsche.de/kultur/debatte-um-whistleblower-nothilfe-fuer-das-recht-1.2074634-2
Süddeutsche 2019, Heribert Prantl:
Die EU fordert von ihren Mitgliedern Schutzgesetze für Aufklärer wie Edward Snowden. Das wird schwierig, muss aber sein.
https://www.sueddeutsche.de/politik/whistleblower-schutzgesetz-eu-meinung-1.4636397
Allerdings "problematisch", wenn Akten für 120 Jahre gesperrt werden (können dürfen).
Das ist nichts anderes als ein Geständnis, dass sie ihre Finger da mit drin hatten. Wenn nicht sogar zu 120%.