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Avatar von p2m@
  • p2m@

mehr als 1000 Beiträge seit 14.04.2002

wenn der Brief dann länger braucht, Fristgebundene Schriftsätze

https://www.haufe.de/recht/deutsches-anwalt-office-premium/fristgebundene-schriftsaetze-was-ist-wenn-die-post-streikt_idesk_PI17574_HI9471517.html

Da wird es wohl erstmal wieder vor Gericht gestritten werden, was dann Zumutbar ist.
Wird für viele erst mal Stress und Aufregung bedeuten, bis die Gerichte vielleicht entscheiden haben, das Fristen zukünftig etwas länger dauen, da die Post sich mehr Zeit lässt.

Mann kann natürlich auch auf andere Zustelldienste Ausweichen.
Oder aber digitale Sendungen als Legale Zustellung anerkannt werden.

Deutschland wirtschaftet ab

Na schaun wir mal.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (30.01.2023 20:02).

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    • unbekannter Benutzer

    mehr als 1000 Beiträge seit 09.12.2010

    ZPO § 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden

    Antwort auf wenn der Brief dann länger braucht, Fristgebundene Schriftsätze von p2m@.

    Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

    Ist seit 01.01.2022 bereits zwangsläufig notwendig.
    Und ernsthaft, es ergibt keinen Sinn nun für Gerichtsdokumente eine Brieftaube zu nutzen, während alle anderen seit 20 Jahren Rechnungen per Email akzeptieren.
    Hier wandeln sich die Zeiten zum Guten,

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  • Avatar von shimun
    • shimun

    266 Beiträge seit 11.07.2019

    Antwort auf ZPO § 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden von .

    bienenstich schrieb am 30.01.2023 23:47:

    Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

    Ist seit 01.01.2022 bereits zwangsläufig notwendig.
    Und ernsthaft, es ergibt keinen Sinn nun für Gerichtsdokumente eine Brieftaube zu nutzen, während alle anderen seit 20 Jahren Rechnungen per Email akzeptieren.
    Hier wandeln sich die Zeiten zum Guten,

    Da ist dann die Frage wie man das mit der Rechtskräftigen email macht, muss dann jeder beim Bürgeramt eine Email Adresse angeben, was ist wenn der Mail server streikt?

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  • Avatar von mipani
    • mipani

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.12.2001

    Antwort auf Re: ZPO § 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden von shimun.

    shimun schrieb am 31.01.2023 10:23:

    Da ist dann die Frage wie man das mit der Rechtskräftigen email macht, muss dann jeder beim Bürgeramt eine Email Adresse angeben, was ist wenn der Mail server streikt?

    Dann muss der Staat als E-Mail-Provider auftreten. Jeder Bürger bekommt auf Wunsch eine eindeutige E-Mail-Adresse mit S/MIME-Zertifikat zugeteilt und kann dann an Behörden signierte und verschlüsselte E-Mails versenden. Unverschlüsselte E-Mails ohne Zertifikat werden dort abgelehnt, so erledigt sich das Spam-Problem für die Behörden.

    Umgekehrt versenden auch die Behörden nur verschlüsselt und mit Zertifikat. Der Bürger muss darauf sensibilisiert werden, auf wie er die Echtheit solcher E-Mails beurteilen kann. Damit lässt sich Phishing unterbinden.

    Wem das zu kompliziert ist, der bleibt bei Snail Mail. Viele andere werden erleichtert aufatmen.

    Gibt es das nicht schon als DE-Mail? Warum funktioniert das nicht?

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  • Avatar von marco-durstig
    • marco-durstig, Marco Judek

    96 Beiträge seit 24.02.2012

    Antwort auf Re: ZPO § 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden von shimun.

    shimun schrieb am 31.01.2023 10:23:

    bienenstich schrieb am 30.01.2023 23:47:

    Vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

    Ist seit 01.01.2022 bereits zwangsläufig notwendig.
    Und ernsthaft, es ergibt keinen Sinn nun für Gerichtsdokumente eine Brieftaube zu nutzen, während alle anderen seit 20 Jahren Rechnungen per Email akzeptieren.
    Hier wandeln sich die Zeiten zum Guten,

    Da ist dann die Frage wie man das mit der Rechtskräftigen email macht, muss dann jeder beim Bürgeramt eine Email Adresse angeben, was ist wenn der Mail server streikt?

    Wenn durch einen "E-Mailserverstreik" E-Mails verschwinden bzw. es keine Mitteilung an den Versender wegen einer Unzustellbarkeit der E-Mail gibt, muss man den E-Mail Server Administrator dringend auswechseln. Das SMTP ist sehr Robust.

    Der Durstige

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  • Avatar von andy55
    • andy55

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.10.2008

    Antwort auf Re: ZPO § 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden von mipani.

    mipani schrieb am 31.01.2023 17:22:

    Dann muss der Staat als E-Mail-Provider auftreten. Jeder Bürger bekommt auf Wunsch eine eindeutige E-Mail-Adresse mit S/MIME-Zertifikat zugeteilt

    Nein danke, es gibt keinen Zwang überhaupt einen PC oder ein Wanze in der Tasche/Smartphone zu besitzen und zu benutzen und so ein Zwang wäre auch verfassungswidrig.

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  • Avatar von mipani
    • mipani

    mehr als 1000 Beiträge seit 28.12.2001

    Antwort auf Re: ZPO § 130d Nutzungspflicht für Rechtsanwälte und Behörden von andy55.

    andy55 schrieb am 31.01.2023 18:24:

    mipani schrieb am 31.01.2023 17:22:

    Dann muss der Staat als E-Mail-Provider auftreten. Jeder Bürger bekommt auf Wunsch eine eindeutige E-Mail-Adresse mit S/MIME-Zertifikat zugeteilt

    Nein danke, es gibt keinen Zwang überhaupt einen PC oder ein Wanze in der Tasche/Smartphone zu besitzen und zu benutzen und so ein Zwang wäre auch verfassungswidrig.

    Ich schrieb ja auch "auf Wunsch". Musst du halt weiter Briefe schreiben 😂.

    Im Ernst: Sinnvoller fände ich ein Online-Portal (ähnlich wie Elster fürs Finanzamt) zur elektronischen Kommunikation mit Behörden. Über das reguläre E-Mail-System ist das wohl nicht machbar, siehe DE-Mail.

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  • Avatar von trainspotter (1)
    • trainspotter (1)

    mehr als 1000 Beiträge seit 16.02.2018

    beA

    Antwort auf wenn der Brief dann länger braucht, Fristgebundene Schriftsätze von p2m@.

    Ohne es explizit zu benennen, ist Dir in den Antworten schon aufgezeigt worden, daß Deine Sichtweise nicht mehr ganz aktuell ist - um es vorsichtig zu formulieren...

    Rechtsanwälte sind _verpflichtet_ sich ein "besonderes elektronisches Anwaltspostfach" (beA) einzurichten und es zu nutzen.

    Die NRW-Gerichte (Justiz ist Ländersache, deswegen gibt es da noch Unterschiede) sind auf eAkte umgestellt.

    So weit, so gut. Kommen wir zur Praxis...
    beA: Google ist Dein Freund... Zusammengefasst: Pleiten, Pech und Pannen. (Mein persönliches high light: 450 km einfache Strecke hin und zurück, um ein Schriftstück beim AG Altona fristgerecht einzuwerfen. Grund: Die server des beA wurden kurzfristig für mehrere Tage abgeschaltet. Deutsche Pest AG ist nicht zuverlässig genug und Kurierdienste sind teurer als selber fahren.)
    eAkte: In den letzten Monaten habe ich bei rund einem Drittel der Verhandlungen, die ich beobachtete, den Moment erlebt, in dem der Richter (nicht selten auch eine Richterin) ausführte, warum die real existierende eAkte eine Vermehrung des Arbeitsaufwands bedeutet. Meist ging es um die Bedienbarkeit - also faktische Unfähigkeit der programmierenden Nerds, sich in die Aufgabenstellung hinein zu denken oder grundsätzliche Unzulänglichkeiten von IT, die mitnichten immer einen Fortschritt gegenüber seit Jahrhunderten entwickelter, analoger Arbeitstechniken bedeutet.

    Kurz, die Forderung nach "Digitalisierung" ist erstmal und meist bull shit bingo. Entsprechend sehen dann die eingeführten IT-"Lösungen" aus. Wer's nicht glaubt, der konsultiere Fefe, dem man vieles, aber keine IT-Feindlichkeit vorwerfen kann.

    Letzteres nehme ich auch für mich in Anspruch, der seit 1987 Computer nutzt und dadurch vieles (gern) machen konnte, was ohne IT schlicht nicht möglich gewesen wäre. Das führt aber nicht dazu in den "Zauberkästchen" (PC, Dummphone et al.) das Mittel zu sehen, mit dem man umgehend ins "Paradies" gelangt. Post, Verwaltung und Justiz sind zu existenzielle Bereiche in einer Industriegesellschaft, als daß man dort den it-is-not-a-bug-it-is-a-feature-Leuten ein Betätigungsfeld einräumen sollte.

    Gruß trainspotter

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