Tja, der Post dürfte es egal sein, ob und wann eine Sendung im Briefkasten landet. Für Behördenpost ist es im Augenblick schon wichtig. Es gilt bundesweit in allen ordentlichen Verwaltungsverfahren eine Zustellfiktion von 3 Tagen nach Aufgabe der Sendung. Mit der wesentlichen Änderung der Quoten müssten dann auch in den gesetzlichen Bestimmungen des Verwaltungsrechts und anderer Normen dann auch Änderungen vorgenommen werden.
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Antwort auf ..und wer denk da an zeitkritische Postsendungen? von LoneGunmen.
Falls ein Schreiben nach den 3 Tagen zugeht, gilt der Zeitpunkt des tatsächlichen Zugangs.
War schon immer so, wird auch so bleiben.