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  • LoneGunmen

3 Beiträge seit 05.12.2020

..und wer denk da an zeitkritische Postsendungen?

Tja, der Post dürfte es egal sein, ob und wann eine Sendung im Briefkasten landet. Für Behördenpost ist es im Augenblick schon wichtig. Es gilt bundesweit in allen ordentlichen Verwaltungsverfahren eine Zustellfiktion von 3 Tagen nach Aufgabe der Sendung. Mit der wesentlichen Änderung der Quoten müssten dann auch in den gesetzlichen Bestimmungen des Verwaltungsrechts und anderer Normen dann auch Änderungen vorgenommen werden.

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